Umsetzung des Jugend- und Spielerschutzes in Berliner Spielhallen gibt Anlass zur Sorge

Berlinweit versprechen immer mehr Spielhallen leuchtend und blinkend den großen Gewinn. Nach Angaben der Senatswirtschaftsverwaltung gab es im Jahr 2009 288 Casinos und 393 Spielhallenkonzessionen in der Stadt. Dies entspricht einem Zuwachs von 91 Konzessionen im Vergleich zum Vorjahr. Der Zuwachs des gewerblichen Spielangebotes ist besonders stark in Stadtteilen mit niedrigem Sozialindex.

Hinzu kommt, dass Geldspielautomaten in Spielhallen besonders für Jugendliche attraktiv sind und ein hohes Suchtpotential besitzen. Wie das Jahrbuch Sucht 2010 belegt, sind fast drei Viertel der hilfesuchenden Glücksspielsüchtigen von Geldspielautomaten abhängig.

Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin und das Präventionsprojekt Glücksspiel haben sich einen Eindruck über die Einhaltung der Mindeststandards des Jugend- und Spielerschutzes in Berlin verschafft – exemplarisch in Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte.

Christine Köhler-Azara, Drogenbeauftragte des Landes Berlin, berichtet: „Es hat sich gezeigt, dass der Jugend- und Spielerschutz nicht konsequent eingehalten wird. In fast einem Viertel der besuchten Spielhallen wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und in keiner der Spielhallen gab es Informationsmaterialien über Risiken des übermäßigen Spielens.“

Die hohe Spielhallendichte, gerade dort wo Familien mit niedrigem Einkommen leben, zeigt eine monostrukturierte Entwicklung. „Hier besteht Handlungsbedarf in Sachen Suchtprävention. Aber auch die Bereiche Stadtentwicklung und Inneres sind als Partner wichtig, nicht zuletzt auch wegen der Gefahr einer Kriminalitätsausweitung“, sagt Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin. Sie verweist in dem Zusammenhang auf aktuelle Diskussionen über die Anhebung der Vergnügungssteuer und Ideen, die einen weiteren Zuwachs von Spielhallen begrenzen sollen.

„Wer spielsüchtig ist, gerät fast zwangsläufig in die Schuldenfalle, vernachlässigt Familie und Freunde und kämpft mit Ängsten und Depressionen. Daher erfordert die Prävention von Glücksspielsucht als Basis eine konsequente Umsetzung und Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen“, so Carolin Kammin, Referentin des Berliner Präventionsprojektes Glücksspiel. Der Bericht „Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in Berliner Spielhallen – Ein Einblick“ unter www.berlin-suchtpraevention.de und www.faules-spiel.de.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz / Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin