Jugendschutz in Spielstätten: „Konsequent 18 Jahre“ – Im Zweifelsfall wird kontrolliert

Schmidt Gruppe startet Info-Kampagne im Oktober 2009

Coesfeld. „Ihnen sieht man Ihr Alter nicht an“ – was für die meisten Frauen ein Kompliment ist, kann für die Umsetzung des Jugendschutzes ein echtes Problem sein. Auf Kooperation und Verständnis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen setzt daher die münsterländische Schmidt Gruppe. Als Betreiber von über 170 innovativen und modernen Entertainment Centern in Deutschland nehme man die gesetzlichen Richtlinien und insbesondere das Thema Jugendschutz sehr ernst.

Aufklärungskampagne „Konsequent 18 Jahre“

Plakat der Info-Kampagne
Plakat der Info-Kampagne

Mit einer Aufklärungskampagne, die Ende Oktober 2009 bundesweit startet und unter dem Motto „Konsequent 18 Jahre“ steht, wirbt die Unternehmensgruppe bei ihren Gästen um Verständnis, dass im Zweifelsfall ein Altersnachweis erbracht werden muss, wenn man sich in den Entertainment Centern der Schmidt Gruppe aufhalten will. „Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann man ihr wirkliches Alter oft nicht ansehen. Gemäß § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes bleibt Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Spielstätten aber vor Vollendung des 18. Lebensjahres verwehrt“, erklärt Robert Hess die gesetzlichen Bestimmungen. „Wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also Zweifel haben, ob ein möglicher Spielgast schon volljährig ist, dann wird er gebeten sich auszuweisen. Kann oder will er dies nicht, wird ihm der Aufenthalt in der Spielstätte verweigert.“

Aber nicht immer seien potenzielle Spielgäste mit den Kontrollen und den Konsequenzen einverstanden: „Ihnen sind die Jugendschutzbestimmungen natürlich nicht immer bekannt. Deswegen klären wir sie mit großen Plakaten im Eingangsbereich unserer Entertainment Center auf und bitten um ihr Verständnis bei eventuellen Ausweiskontrollen“, erklärt Robert Hess.

Landesregierung stellt fest: Jugendschutz in der Branche ohne Brisanz

„Dass sich die gesamte Branche in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen hat, hat kürzlich auch die Landesregierung Baden-Württemberg in einer parlamentarischen Stellungnahme festgestellt“, berichtet Hess ergänzend. Demnach sei die Einhaltung des Jugendschutzes in Spielstätten kein Problem. In der Drucksache 14/4936 des Landtages Baden-Württemberg stellt die Landesregierung in einer Antwort auf eine Große Anfrage aller Landtagsfraktionen fest: „Auch vorliegende Berichte der Polizei bzw. Ordnungsämter und der für Jugendschutz zuständigen Behörden lassen nicht darauf schließen, dass hier wesentliche oder zahlenmäflig bedeutsame Verstöße erfolgen. […] Gleichwohl ist mit Blick auf die relativ wenigen bekannt gewordenen Einzelfälle in diesem jugendschutzrelevanten Bereich keine nennenswerte Brisanz festzustellen.“

Diese Feststellung sei eine Bestätigung dafür, dass der Jugendschutz sehr ernst genommen und grundsätzlich wirksam umgesetzt werde. „Zugleich ist es aber auch Motivation dafür, dass dies in der Zukunft so bleibt. Mit unserer Aktion ‚Konsequent 18 Jahre‘ wollen wir genau dies erreichen“, schließt Robert Hess.