Erstes Arbeitstreffen der Spielerschutzbeauftragten deutscher Spielbanken nach Corona-Pause

Spielerschutzvorgaben des Glücksspielstaatsvertrags im Praxistest

Berlin – Der Erfahrungsaustausch, juristische Herausforderungen und praxisorientierte Optimierungsvorschläge standen beim ersten Arbeitstreffen der Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragten deutscher Spielbanken nach der Corona-Pause ganz oben auf der Tagesordnung. Dazu eingeladen hatte Judith Schäfer, Sozialkonzeptbeauftragte der Spielbank Berlin.

22 Teilnehmer:innen von 17 Spielbankgesellschaften tauschten sich mit Fachkolleg:innen in der Bundeshauptstadt insbesondere über die praktische Umsetzung des novellierten Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) aus. Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag rückt den Spielerschutz in den Fokus und verlangt weitreichende Maßnahmen, wie die Einrichtung einer bundesweiten, zentralen und spielformübergreifenden Spielersperrdatei sowie Einzahlungslimits beim Online-Glücksspiel.

(Foto: Spielbank Berlin)
(Foto: Spielbank Berlin)

Doch bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben gibt es noch zahlreiche Fragestellungen, die die Glücksspielanbieter beschäftigen. Um diese Themenkomplexe insbesondere auch juristisch bewerten zu lassen, hatte die Gastgeberin zwei juristische Fachexperten eingeladen, die sich aktiv in die Diskussionen des Arbeitstreffens eingebracht haben.

Die Anregungen und Fragen, die sich aus der Diskussion mit den juristischen Expert:innen ergeben haben, sollen als Arbeitspapier zusammengestellt und den Teilnehmern für weitere Gespräche und Diskussionen, z. B. mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Judith Schäfer, Initiatorin des Arbeitstreffens, zeigte sich erfreut über das Ergebnis: „Die Rückmeldungen waren durchgehend positiv. Wir sind uns alle einig, dass solche Treffen nach den coronabedingten Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre wieder ein regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit werden sollen.“