GGL bringt Verbände der deutschen Glücksspielindustrie an einen Tisch um Weiterfinanzierung der BZgA-Hotline zur Glücksspielsucht sicherzustellen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat am 12. Mai 2022 die Verbände der deutschen Glücksspielindustrie an einen (virtuellen) Tisch gebracht, mit dem Ziel, die kostenlose Glücksspielsucht-Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dauerhaft sicherzustellen und darüber hinaus zu erörtern, welche weiteren deutschlandweiten Suchtpräventionsangebote die BZgA auf Grundlage einer Drittmittelfinanzierung zur Verfügung stellen könnte.

Vorstand Benjamin Schwanke: „Die kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist ein wichtiges Angebot für Betroffene. Der Glücksspielmarkt in Deutschland wächst und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit.“ Das bestätigen auch die an der Diskussion beteiligten Verbände, wie der Bundesverband Privater Spielbanken in Deutschland, Der Deutsche Spielbankenverband, Deutscher Lotto- und Totoblock, Die Deutsche Automatenwirtschaft, Deutscher Sportwettenverband, Deutscher Online Casinoverband und Deutscher Lottoverband.

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 bietet die BZgA eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an, bei der Betroffene und Interessierte gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht und konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen erhalten, die durch Glücksspielsucht entstanden sind.

Die Finanzierung dieser kostenlosen Hotline muss ab 2023 neu geregelt werden. Die GGL setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung im Sinne einer dauerhaften Lösung auf breite Füße gestellt wird. Alle beteiligten Verbände haben in der Gesprächsrunde Interesse signalisiert, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Für die GGL ist das Thema Prävention vor Glücksspielsucht sowie Spielerschutz von zentraler Bedeutung. Im GlüStV 2021 wurden zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden zahlreiche Spielerschutzmaßnahmen verankert für deren Durchsetzung die GGL ab 1.1.2023 verantwortlich ist.
Zudem sei es eine wesentliche Aufgabe der GGL, als Koordinator und Mittler mit allen Beteiligten u.a. über mögliche Ansätze für deutschlandweite Suchtpräventionsangebote zu sprechen.

Vorstand Ronald Benter: Wir verstehen uns als Koordinierungsstelle und als ausgleichende Interessenwahrnehmung für Spieler, Präventionsverbände und Glücksspielanbieter. Wir freuen uns daher, dass es uns gelungen ist, die BZgA und wesentliche Verbände an einen Tisch zu bringen, um die Weiterfinanzierung der Telefonberatung sicherzustellen und auch gemeinsam zu eruieren, welche weiteren Suchtpräventionsangebote die BZgA anbieten kann.“

Benjamin Schwanke ergänzt: „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Verbände auf eine tragfähige Lösung der gemeinsamen Weiterfinanzierung der bisher dankenswerterweise vom DLTB und DAW finanzierten BZgA-Glücksspiel-Hotline einigen.“