Das gewerbliche Münzspiel im Wandel der Zeit

verfasst von Dipl.‐Psych. Boris Dickow

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist eine aktive, mittelständische Branche. Geprägt von Innovation und Verantwortung bietet sie moderne Unterhaltung und anspruchsvolle Arbeitsplätze.“ (AWI-Faktum Nr. 1, S.2.).

Wie viel „Innovationskraft“ in der Unterhaltungsautomatenbranche steckt, zeigt schon ein kurzer Blick auf den Bruttospielertrag (BSE) aus dem Bereich „Unterhaltungsautomaten mit Geld‐Gewinn‐Möglichkeit“. Während mit diesem Automatenangebot 2005 ein Einspielergebnis von ca. 2,35 Mrd. Euro erwirtschaftet wurde, konnte mit Hilfe einer extra großen Portion Innovation ‐ und einer neuen Spielverordnung‐ eine Steigerung von fast 32% erreicht werden (BSE 2007: ca. 3,10 Mrd. Euro).

Doch die „Innovation“ steckt nicht nur in modernen Geldspielgeräten mit kasinotypischen Spielfeatures, Scheinakzeptoren und Spielabfolgen im Sekundentakt, sondern sie steckt auch in einem sich insgesamt veränderten Gesamtkonzept gewerblicher Spielstätten.

Was ist gemeint?

Die Rede ist hier vom Trend zur „Mini‐Spielbank“, der sich beispielsweise in der Namensgebung aufzeigen lässt. So nennt sich die Spielhalle von heute schon recht selbstbewusst „Spielcasino“ (vgl. Abb.1).

Schluss also mit dem jahrelangen Versteckspiel, die Zeit scheint reif für einen Paradigmenwechsel. Jetzt wird auf gleicher Augenhöhe mit Glücksspielanbietern verhandelt, den BSE aus dem Spielbankenbereich hatte man ja schließlich schon 2005 um das 2,5‐fache übertroffen („Großes Spiel“: 950 Mio. Euro). Und wer sich „Spielcasino“ nennt, der braucht natürlich eine passende Außendarstellung. Da macht es sich gut, wenn ein Roulettekessel gleich auf der Eingangstür klebt (vgl. Abb. 2) und funkelnde Münztürmchen auf jedem Fenster leuchten. (vgl. Abb. 3).

Wie ist dieser Innovations‐Schritt zu erklären?

Schon 2007 äußerte die Automatenbranche ihren Eindruck, „(…), dass die Spielbanken sich zunehmend wie ganz normale Gewerbeunternehmen am Markt gerieren.“ (AWI Taschenbuch 2006‐2007, S. 16. Berlin: AWI). Was lag also näher, als den staatlichen Marktbegleitern ganz offensiv Paroli zu bieten.

Rückblickend stellt sich hier die Frage, ob dass wirklich ein wohl überlegter Schritt war. Denn sollten nicht ursprünglich die gewerblichen Münzspiele etwas ganz anderes sein, als Glücksspiele in den staatlich konzessionierten Spielbanken, die vom Volksmund übrigens auch „Spielkasinos“ genannt werden?

Tatsächlich verwischten die Unterschiede zwischen beiden Bereichen seit einigen Jahren immer stärker, darin sind sich alle Experten einig. Und immer mehr Automatenunternehmer lassen ihrerseits erkennen, dass sie als „„Glücksspiel -Anbieter“ antreten wollen (vgl. Abbb. 1-3).

Wenn sich diese Entwicklung zukünftig fortsetzen sollte, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis Betreiber gewerblicher Spielstätten auch im juristischen Sinne als Glücksspielanbieter behandelt werden.

Dann aber müssten sich Automatenunternehmer dem Glücksspielrecht des jeweiligen Bundeslandes unterordnen und beispielsweise Einlasskontrollen durchführen, ihre Betriebsstätten an die bundesweite Sperrdatei anschließen, Sozialkonzepte verfassen und diese fortlaufend evaluieren.
Das wäre wirklich sehr innovativ !

Kontakt:
Verein für Sozialmedizin Bremervörde e.V.

Dipl.-Psych. Boris Dickow
Präventionsfachkraft, Glücksspielsucht

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