FSM vergibt Prüfsiegel für „insic-AVS“

Berlin – Mit „insic AVS“ bietet die insic GmbH ein weiteres System zur verlässlichen Altersverifikation, das die FSM nach deutschem Recht als geeignet bewertet hat. Mittels Gesichts- und Ausweiserkennung können Personen identifiziert und deren Alter verifiziert werden.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:
„Es ist wichtig, dass der technische Jugendschutz sich stetig weiterentwickelt und auf moderne Technologien aufbaut. Wir freuen uns, dass auch unser Mitglied insic hier neue und innovative Wege beschreitet und so gemeinsam mit der FSM einen zeitgemäßen und wirksamen Jugendschutz in Deutschland etabliert.“

Bei dem modularen System der insic GmbH handelt es sich um eine KI basierte Identifizierung und Altersprüfung mittels Gesichts- und Ausweiserkennung. Nutzerinnen und Nutzer laden dazu Bilder der Vorder-und Rückseite ihres Personalausweises oder Reisepasses hoch. Die insic-Systeme lesen aus diesen Abbildungen die Daten automatisiert aus. Wenn das Auslesen des Ausweisdokuments ergibt, dass der Nutzer volljährig ist, gleicht das insic-System in einem zusätzlichen zweiten Schritt die Bildaufnahme mit einer Live-Aufnahme der Nutzerinnen und Nutzer ab. Dabei werden die biometrischen Merkmale beider Aufnahmen verglichen und abgeglichen. Eine parallel laufende Stimmungserkennung kann den Missbrauch des Systems durch Fotos ausschließen.

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM stellte fest, dass es sich bei insic-AVS damit um ein technisches Mittel im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) handelt, mit dem Anbieter den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten regulieren können. Darüber hinaus kann mit diesem System eine verlässliche Altersverifikation durchgeführt werden, um eine geschlossene Benutzergruppe im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV zu gewährleisten und somit sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang zu entsprechend geschützten Inhalten haben.

Die insic GmbH ist ein deutscher ID Service Provider, der unterschiedliche softwarebasierte Verfahren im Bereich der Identifizierung von Personen, im Jugendmedienschutz mit 18+-Prüfung sowie der Spielsucht- und Geldwäscheprävention.

Über die FSM
Die FSM ist seit 2005 eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien und in dieser Funktion für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.