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Pforzheim
Strengere Regeln für Geldspielgeräte in Pforzheim: Das gilt ab sofort in Gaststätten, Spielhallen und Co
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Pforzheim. Die Gewerbebehörde der Stadt Pforzheim weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass zum 10. November 2019 gemäß der Spielverordnung strengere Regeln für Geldspielgeräte in Kraft treten. Statt der bislang in Gaststätten grundsätzlich erlaubten drei Geldspielgeräte dürfen ab dem 10. November 2019 nur noch maximal zwei Geräte pro Betrieb aufgestellt werden. Ein drittes Gerät sei demnach abzubauen.

Dies ergibt sich aus der sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, die bereits am 4. November 2014 in Kraft getreten ist. Der Behörde ist bekannt, dass das Einsammeln aller überzähligen Geldspielgeräte seitens der Hersteller zum Stichtag 10. November 2019 zu logistischen Problemen führen kann. Hierzu teilt die Gewerbebehörde mit, dass zunächst von Sanktionen abgesehen wird, wenn Geldspielgeräte aus diesem Grund noch kurzzeitig am Standort verbleiben.

Folgende Voraussetzungen sind dabei zwingend erforderlich: Das Gerät ist nicht betriebsbereit. Dies bedeutet konkret, dass es entleert, vom Stromnetz getrennt, mit der Vorderseite zur Wand gedreht und abgedeckt wurde. Die Abholung muss bis spätestens 30. November 2019 erfolgen. Überzählige Geräte, die nach diesem Zeitraum noch aufgestellt sind, werden seitens der Behörde mit Bußgeldern oder Verfallsanordnungen sanktioniert. Die Gewerbebehörde bittet um Beachtung.

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014, umzusetzen ab 10. November 2019: „In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.“

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