Worum geht es? Vor acht Jahren hatten sich die Bundesländer in einem Glücksspielstaatsvertrag darauf geeinigt, den Betrieb von Spielhallen restriktiver zu handhaben. Damit sollte dem hohen Suchtpotential beim Glücksspiel begegnet werden. Anlass war, dass in einigen Gegenden Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schossen. Festgelegt wurde unter anderem, dass der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter betragen muss.
Brandenburg passte sein Spielhallengesetz im April 2013 entsprechend an, räumte den von der Abstandsregelung betroffenen Betreibern aber eine Galgenfrist von fünf Jahren ein. Danach bekam nur die Halle eine neue Konzession, die über die ältere Spielstättenerlaubnis verfügte. Im Oranienburger Fall traf das auf die Spielhalle in der Rungestraße zu. Die Konkurrenz in der Bernauer Straße hatte das Nachsehen.
"Die Überprüfung durch das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass die Stadt Oranienburg die Regelungen des Brandenburgischen Spielhallengesetzes korrekt angewandt hat", kommentierte Stadtverwaltungssprecher Gilbert Collé das Urteil auf Nachfrage dieser Zeitung. Den damit verbundenen Verlust eines Gewerbetreibenden in der Innenstadt bedauert die Stadt in dem Fall keineswegs. Collé: "Die Stadt Oranienburg sieht Spielhallen nicht als wertvollen Bestandteil der Versorgung in Oranienburg oder zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt an. Insofern hat sie kein Interesse an der Ansiedlung von Spielhallen."
Das hatten die Stadtverordneten bereits in einem Beschluss vom 10. Dezember 2012 deutlich gemacht und das Oranienburger Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten verschärft. Die Kreisstadt sah sich damals mit einer "verstärkten Nachfrage nach Flächen für Spiel- und Automatenhallen" konfrontiert, wie es seinerzeit in der Beschlussvorlage stand. Da die Branche nicht ans Ladenschlussgesetz gebunden ist, seien Anbieter damals bereit gewesen, höhere Mieten zu bezahlen. Die Stadt befürchtete deshalb, dass Spielhallen den klassischen Einzelhandel und auch Gastronomen aus der City verdrängen könnten. Zudem galt Oranienburg wegen seiner zentralen Lage und hoher Leerstände als attraktiv bei potenziellen Spielhallenbetreibern.
Im Mai 2014 wurde das Steuerungskonzept per Stadtverordnetenbeschluss in einen Bebauungsplan gegossen, der die Ansiedlung für eine Vielzahl von Vergnügungsstätten seitdem ausschließt. Dies betrifft neben Spiel- und Automatenhallen auch Nachtlokale und Geschäftsräume, "deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist", wie es die Stadtverwaltung formuliert. Das gleiche gilt auch für Swinger-Clubs und Wettbüros. Mit den strengen Regelungen sollten nicht nur das bestehende Gewerbe, sondern auch Anwohner durch nächtliche Lärmbelästigungen geschützt werden. Nicht betroffen von diesen Regelungen sind Spielhallen, die bereits vor Inkrafttretens des Bebauungsplanes genehmigt wurden. Effekt: Die Zahl der Glücksspielautomaten hat sichvor allem in den vergangenen zwei Jahren deutlich reduziert (siehe Infokasten).
Die KBH Automaten GmbH wollte das Urteil am Mittwoch auf Nachfrage zunächst nicht kommentieren und ließ auch offen, ob womöglich Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Sprecherin sagte, dass der KHB die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Potsdam bislang nicht zugestellt worden sei.

Glücksspiel in Oranienburg

In Oranienburg werden zurzeit drei Spielhallen mit Erlaubnis nach dem brandenburgischen Spielhallengesetz betrieben.

Die erste Spielhalle der Stadt wurde 1990 in Sachsenhausen eröffnet. Bis zum Jahr 2004 kam fünf weitere hinzu. Das Sachsenhausener Automatencasion schloss im selben Jahr. Es verblieben nach Auskunft der Stadt  bis zum Jahr 2017 fünf Hallen mit insgesamt 52 Geldspielautomaten.

Wegen schärferer Vorgaben im Spielhallengesetz konnte nach 2017 für zwei Spielhallen keine Erlaubnis mehr erteilt werden. Die verbliebenen drei Hallen verfügten über 29 Spielautomaten. Heute sind es noch 26. red