Die massive Glücksspielwerbung aus Schleswig-Holstein gefährdet eine wirksame Bekämpfung von Glücksspielsucht

Pressemeldung der Landesmedienanstalt Saarland vom 24.09.2019

Saar­brü­cken – Anläss­lich des mor­gi­gen Akti­ons­ta­ges gegen Glücks­spiel­sucht hat der Direk­tor der LMS, Uwe Con­radt, eine kon­se­quen­te Beach­tung bestehen­der Wer­be­be­schrän­kun­gen für Anbie­ter von Glücks­spiel ange­mahnt:

„Schleswig-Holstein selbst hat beim Wie­der­auf­le­ben sei­ner Online-Casino-Lizenzen eine Begren­zung der Wer­bung für die­se Ange­bo­te zuge­si­chert. Ins­be­son­de­re soll­ten die Anbie­ter mit einer Schleswig-Holstein-Lizenz auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit von sol­cher Wer­bung in Form bun­des­weit emp­fang­ba­rer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel zur regio­na­len kom­mer­zi­el­len Kom­mu­ni­ka­ti­on ach­ten. Von die­ser Begren­zung ist weni­ge Wochen nach dem Wie­der­auf­le­ben der Lizen­zen nichts mehr zu spü­ren: TV-Werbung für Spiel­mög­lich­kei­ten bei Online-Casinos fin­det in einer viel zu gro­ßen Anzahl pri­va­ter TV-Programme statt – und dass auch zu Tages­zei­ten, in denen Kin­der und Jugend­li­che beson­ders schutz­be­dürf­tig sind. Die LMS wird nicht taten­los abwar­ten, dass über schleswig-holsteinische Allein­gän­ge das Ziel der Glücks­spiel­sucht­be­kämp­fung mas­siv gefähr­det wird. Dies liegt auch in den kom­men­den Wochen in den Hän­den des stell­ver­tre­ten­den Direk­tors der LMS, Dr. Jörg Ukrow“.

Die­ser erklär­te: „Auf Initia­ti­ve der LMS, die als ein­zi­ge Behör­de in Deutsch­land zugleich Glücksspiel- und Medi­en­auf­sicht ist, konn­te zumin­dest die Wer­bung für das reich­wei­ten­stärks­te ille­ga­le Zweitlotterie-Angebot in einer kon­zer­tier­ten Akti­on von Glücks­spiel­auf­sichts­be­hör­den und Lan­des­me­di­en­an­stal­ten ein­ge­dämmt wer­den. Nun gilt es, die­ses auf­sicht­li­che Mit­ein­an­der mit Blick auf die nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag ver­bo­te­ne TV-Werbung für ille­ga­les Glücks­spiel umfas­send wie­der­auf­le­ben zu las­sen.“