Hannover - Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) plant nach Informationen dieser Zeitung eine Sperrdatei für Menschen, die bereits spielsüchtig sind oder Gefahr laufen, es zu werden. Das Wirtschaftsministerium will eine Sperrdatei im niedersächsisches Glücksspielgesetz verankern, erläuterte ein Ministeriumssprecher im Gespräch mit dieser Zeitung. Besser noch sei eine bundesweite Datei, die Umsetzung gestalte sich aber schwierig und sei zeitaufwendig, begründet das Ministerium den Alleingang. Menschen, die Probleme mit Glücksspielen haben, können sich in einer Sperrdatei freiwillig eintragen lassen. Mit der Folge, dass sie in allen niedersächsischen Spielhallen Hausverbot bekommen und dort nicht mehr spielen dürfen.

KOMMENTAR : Zuerst kommt die Einsicht

Wie der Ministeriumssprecher weiter sagte, wird das Wirtschaftsministerium demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der sich auch mit dem leidigen Thema der Standortentscheidung befasse. Dabei soll es im Prinzip bei dem umstrittenen „Losverfahren“ bleiben – allerdings angereichert um einige sachliche Kriterien. Dies war von mehreren Verwaltungsgerichten verlangt worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im September das bis dahin per Verordnung angewandte und schlichte Losverfahren gekippt und eine gesetzliche Grundlage angemahnt. Diese soll nun demnächst vorgelegt werden, heißt es. „Der Referentenentwurf wird in Kürze mit den Ressorts abgestimmt, dann folgt die Verbandsbeteiligung. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung wird der Entwurf an den Landtag überstellt, so dass er in diesem Jahr verabschiedet werden kann“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Im Jahr 2012 war der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft getreten. Dieser sieht strengere Regeln bei der Genehmigung von Spielhallen vor. Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist, also zum 1. Juli 2017, sollten die Vorschriften in allen Kommunen umgesetzt werden.

Besonderer Streitpunkt ist der Betrieb von Spielhallen in den Gemeinden und Städten. Der Staatsvertrag sieht vor, dass in einem Radius von 100 Metern jeweils nur eine solche Spielhalle bestehen bleiben darf. Daraus war das willkürliche Losverfahren resultiert. Mit dem neuen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll das Problem nun differenzierter angepackt werden. Vorteile haben demnach Spielhallen, die auf Geldspielgeräte verzichten, ein Rauchverbot verhängen und möglichst weit von Schulen und Gaststätten entfernt liegen.