Paul Gauselmann weiter an der Spitze der deutschen Automatenindustrie

– Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichem Spiel beispielhaft –

Espelkamp/Berlin. Der ostwestfälische Unternehmer Paul Gauselmann steht auch für die nächsten beiden Jahre als Vorsitzender an der Spitze des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI). Vor wenigen Tagen erfolgte die erneut einstimmige Wiederwahl auf der Jahreshauptversammlung des Industrieverbandes in Berlin. Seit nunmehr 26 Jahren prägt und gestaltet Paul Gauselmann die Branchenpolitik maßgeblich. Im VDAI haben sich Hersteller und Importeure von Musik-, Unterhaltungs-, Waren- und Leistungsautomaten zusammen-geschlossen. Neu in den Vorstand der Abteilung Musik- und Unterhaltungsautomaten des VDAI wurde Jürgen Stühmeyer, Vorstandsmitglied der Gauselmann AG, gewählt.

Für Paul Gauselmann ist dieser erneute Vertrauensbeweis eine Bestätigung seines nachhaltigen Engagements für die Interessen der deutschen Automatenwirtschaft und ihrer insgesamt über 60.000 Beschäftigten über alle Branchenstufen hinweg. Angesichts aktueller politischer Diskussionen um den Glücksspielstaatsvertrag stellte der Verbandsvorsitzende klar, dass im Unterschied zu anderen Angebotsformen beim gewerblichen Unterhaltungsspiel detaillierte Regelungen im Rahmen der Gewerbe- und Spielverordnung vorhanden sind, die noch weitergehende Regelungen obsolet machen. Im Unterschied etwa zu den in Automatensälen der Spielbanken aufgestellten Glücksspielautomaten, bei denen es bezogen auf die Anzahl und die Spielsysteme keinerlei gesetzliche Regelung gibt, beinhaltet die geltende Spielverordnung in Verbindung mit dem Jugendschutzgesetz detaillierte Regelungen zum Spieler- und zum Jugendschutz sowie zur Prävention und zur Bekämpfung problematischen Spielverhaltens. „Die gesetzlichen Vorschriften, die uns als gewerbliche Automatenwirtschaft betreffen, gehen weit über die im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen geforderten Präventionsmaßnahmen, von denen die Spielbanken berührt sind, hinaus“, so Paul Gauselmann.

Zu diesen Präventionsmaßnahmen gehören u.a.:
– Telefonische Spielerberatung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Köln,
– entsprechende Hinweise in den Frontscheiben aller Geld-Gewinn-Spiel-Geräte,
– Aufstellung der Geräte in Zweiergruppen mit klarer räumlicher Abgrenzung und maximal 12 Geräte je Spielstättenkonzession von mindestens 144 m2 Größe,
– intensive Schulung des Spielstättenpersonals,
– kein Alkoholausschank in Spielstätten,
– entsprechende Info-Flyer.

Strikt beachtet die Branche die Vorgaben des Jugendschutzes. Demnach ist Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt in Spielstätten nicht gestattet. Außerdem gibt es im Unterschied zum staatlichen Angebot sehr enge und strenge Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Einsatz, Gewinn und Verlust beim „kleinen Spiel um das kleine Glück“.

Erste Erfahrungen mit der Verbandsarbeit konnte Paul Gauselmann bereits 1966 als Aufstellunternehmer sammeln. Er wurde Mitglied im Vorstand des Deutschen Automaten-Verbandes e.V. (DAV) in Nordrhein-Westfalen. Bereits nach vier Jahren wurde er 1970 zum Vorsitzenden dieses Verbandes gewählt. Im gleichen Jahr vollzog Paul Gauselmann auch den entscheidenden Schritt in die bundesweite Verbandsarbeit: Er wurde Vizepräsident des Deutschen Aufstellerverbandes ZOA (Zentralorganisation der Automatenunternehmer), dem Vorläuferverband des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. (BA). Paul Gauselmann erkannte bereits in jungen Jahren, dass es ohne eine entsprechende Interessenvertretung nicht geht. Schließlich bestimmen bundes- und landespolitische Rahmen ganz entscheidend den wirtschaftlichen Spielraum dieses Wirtschaftszweiges. Erfolgreiches unternehmerisches Handeln und aktive Verbandsarbeit sind für Paul Gauselmann nie Gegensätze sondern zwei Seiten der ein und der selben Medaille gewesen.

Espelkamp, 18. Juni 2007

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