Anmerkung zur Pressemitteilung der Gauselmann AG vom 7. März zum Verfahren vor dem LG Bielefeld

Diese Pressemitteilung der Gauselmann AG verwundert in mehrfacher Hinsicht und sollte einem Faktencheck unterzogen werden.

So ist es aus unserer Sicht äußerst befremdlich, das Urteil eines Gerichts vorwegzunehmen, das erst in drei Wochen verkündet wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Bielefeld entscheidet und wie es diese Entscheidung begründet. Dann sehen wir weiter.

Erstaunlich auch, dass in dieser Pressemitteilung Vorschläge zur Umsetzung einer Einlasskontrolle in Spielhallen gemacht werden, die im Prozess gar nicht zur Sprache kamen. So war das Face-Check‐System nicht Thema der Verhandlung. Es wurde nicht einmal namentlich erwähnt. Es stellt sich die Frage: Warum bewahrt man sich so einen Vorschlag für eine Pressemitteilung auf, statt ihn vor Gericht vorzutragen? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Und warum wird wider besseren Wissens behauptet, die Kritik unseres Verbandes an Face‐Check sei substanzlos, da ich das System gar nicht kennen würde? Stimmt die Kommunikation im Hause Gauselmann nicht? Hat niemand dem Pressesprecher mitgeteilt, dass der Präventionsbeauftragte David Schnabel, der übrigens in Personalunion Geschäftsführer der Spielbanken in Sachsen Anhalt1 ist, und der ]ustiziar Volker Nottelmann, höchstpersönlich einer kleinen Gruppe von Bielefelder Suchtexpertinnen und ‐experten, der ich auch angehörte, das System am 21.2.17 in einer Bielefelder Spielhalle präsentiert haben? Unsere einhellige Meinung war übrigens: Es steckt noch in den Kinderschuhen und sollte derzeit höchstens als Ergänzung zur von uns favorisierten Einlasskontrolle eingesetzt werden.

Und dann die Eigenlob-Aussagen zur erfolgreichen Präventionsarbeit der Branche. Wäre das im Gerichtssaal vorgetragen werden, hätte das Publikum wahrscheinlich genauso laut gelacht, wie es gelacht hat, als von Seiten der Beklagten vorgetragen wurde, die Geldspielautomaten seien ja gar nicht so gefährlich. Gefährlich sei Lotto.

Wer ernsthaft glaubt, dass die gestiegene Beratungsnachfrage problematischer und süchtiger Glücksspieler auch nur ansatzweise mit der „Präventionsarbeit“ der Automatenbranche zu tun hat, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es gibt längst empirische Untersuchungen zu dieser Frage, die auch der Automatenbranche bekannt sind. So wurde bereits mehrfach untersucht, ob Glücksspielerinnen und ‐spieler in Spielstätten als problematische bzw. pathologische Spieler erkannt werden, und ob es Interventionen gab. Die Ergebnisse2 sind ernüchternd und zeigen, dass Sozialkonzepte selten und wenn dann meist unzureichend umgesetzt werden. Warum ist das so? Warum werden suchtkranke Menschen nicht wirksam vom Glücksspiel ausgeschlossen? Sollte es etwa daran liegen, dass relevante Umsatzanteile der Geldspielautomatenbranche von ihnen stammen? Will man sie als Kunden nicht verlieren? Präferiert man daher eher unwirksame Maßnahmen? Diese Fragen gilt es künftig zu beantworten.

Für Rückfragen:

Ilona Füchtenschnieder-Petry
Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V.
Meindersstraße 1a
spielsucht@t-online.de


1) http://www.spielbanken-sachsen-anhalt.de/Globale-Seiten/Datenschutz-Impressum.html
2) http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Spielhallen-fallen-bei-Praxistest-durch-_arid,1494678.html
http://www.gluecksspielsucht.de/tagungdok/2015/03_Sinn_und_Unsinn_von_Sozialkonzepten_in_Spielhallen_Fiedler.pdf
http://www.gluecksspielsucht.de/tagungdok/2016/Rueger_Befragung_Hotline_FAGS_2016.pdf