Hessische Landesstelle für Suchtfragen erstellt Materialien zur Prävention der Glücksspielsucht für Lotto Hessen

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat mit seinem Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Glücksspielmonopol im Bereich der Sportwetten nur aufrecht zu erhalten ist, wenn bis Ende 2007 über die bestehenden Maßnahmen hinaus weitere zum Spielerschutz und zur Glücksspielsuchtprävention ergriffen werden. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und einen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ erarbeitet. In diesem Staatsvertrag werden die Anforderungen, die das BVG für den Bereich der Sportwetten aufgestellt hat, auch auf den Lotteriebereich und die staatlich konzessionierten Spielbanken ausgeweitet und spezifiziert.

Der Geschäftsführer der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS), Wolfgang Schmidt, sieht in dem neuen Staatsvertrag eine große Chance:

„Die im Staatsvertrag festgeschriebenen strukturellen Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, sowohl eine Suchtproblematik bereits im Vorfeld zu verhindern, als auch Menschen, die bereits an einer Glücksspielsucht leiden, adäquate Hilfemöglichkeiten anzubieten.“

Der Geschäftsführer von Lotto Hessen, Dr. Heinz-Georg Sundermann, bemerkt zum Stellenwert des Sozialkonzeptes innerhalb der Geschäftspolitik:

„Lotto Hessen setzt mit dem Sozialkonzept seinen ordnungspolitischen Auftrag einer Kanalisierung des Spieltriebs fort. Den absoluten Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir darin, unseren Kunden ein kontrolliertes Angebot zu machen, welches zum einen den natürlichen Spieltrieb befriedigt, zum anderen aber sicherstellt, dass gefährdete Spieler daran gehindert werden, sich selbst und ihrem Umfeld finanziellen Schaden zuzufügen. Mit den Maßnahmen des Sozialkonzeptes möchten wir dem gefährdeten Spieler Hilfestellungen anbieten, die ihn die Gefahr der Spielsucht erkennen lassen und ihm Wege aufzeigen, wie er sich daraus befreien kann.“

Zur Erstellung eines im Staatsvertrag vorgeschriebenen Sozialkonzeptes und zur Ausarbeitung verschiedener Bausteine zur Glücksspielsuchtprävention,
hat Lotto-Hessen die Fachberatung der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) in Anspruch genommen. Die HLS hat für Lotto Hessen eine Konzeption zur Glücksspielsuchtprävention mit folgenden Bausteinen erstellt:

1. Schulungsprogramme für alle MitarbeiterInnen von Lotto Hessen
2. Evaluation der durchgeführten Schulungen
3. Kostenloses Beratungstelefon in Kooperation mit hessischen Suchtberatungsstellen
4. Entwicklung der Kampagne „Kommt Sucht ins Spiel, hast Du schlechte Karten“ mit aufeinander abgestimmten, zielgruppenspezifischen Medien:

a) Flyer mit Kurzinformationen und einem kurzem Selbsttest zum Thema Glücksspielsucht, die in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen ausgelegt werden

b) Ausführliche Informationsbroschüre mit einem Selbsttest für Betroffene sowie Hinweisen für Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige, die in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen abgegeben werden

c) Plakat zur Bewerbung des Beratungstelefons zum Aushang in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen. Lotto Hessen setzt mit diesen Maßnahmen den Weg zu mehr Spielerschutz fort, der nun auf vier verschiedenen Ebenen umgesetzt wird:

1. Auf der strukturellen Ebene: z.B. durch gezielte Einschränkungen im Bereich Werbung, Vertrieb, Zugang.

2. Auf der organisationsinternen Ebene:z.B. durch die Sensibilisierung und Information der MitarbeiterInnen und des Verkaufsstellenpersonals für das Thema Glücksspielsucht.

3. Auf der Öffentlichkeitsebene: z.B. durch massenmediale Produkte zur Aufklärung über das Thema Glücksspielsucht

4. Auf der personenbezogenen Ebene: z.B. durch die Einrichtung eines anonymen und kostenlosen Beratungstelefons für Betroffene und Angehörige.