Gaming in Germany – Online Event Bericht: Regulatorische Aktualisierungen und politische Grundsätze

Am 1. Juli 2021 wird voraussichtlich der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Deutschland in Kraft treten. Während der Umfang dieses Vertrages – insbesondere die vorgeschlagenen Spielerschutzmaßnahmen – sehr ambitioniert anmutet, sind konkrete Details noch Mangelware.

Um uns ein Bild davon zu machen, was uns erwartet, haben wir für das Online Event „Glücksspiel in Deutschland“ am Mittwoch drei Experten eingeladen, um die Hintergründe und den aktuellen Stand des GlüStV 2021 zu diskutieren:

  • Prof. Dr. Tilman Becker, Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim
  • Dr. Jörg Hofmann, Leiter der Praxisgruppe Glücksspiel- und Wettrecht bei der Kanzlei Melchers
  • Mauro De Fabritiis, Gründer von „MDF Partners“

Die Höhepunkte der Diskussion

Während des Online Events wurden die folgenden bemerkenswerten Punkte angesprochen:

  • Nachdem Sachsen-Anhalt, der vorgesehene Sitz der neuen nationalen Glücksspielregulierungsbehörde, die Ratifizierung des GlüStV 2021 vollzogen hat, ist das Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages gewährleistet.
  • Die Datenbanken, die zur Verhinderung des Parallelspiels und zur Überwachung der betreiberübergreifenden Einzahlungslimits eingesetzt werden sollen, werden wohl nicht rechtzeitig fertig werden. Laut Prof. Becker sind diese nationalen Datenbanken einfach „zu ambitioniert“ und mindestens mehrere Jahre von der Umsetzung entfernt.
  • Auch wenn inzwischen ein Direktor der neuen nationalen Glücksspielregulierungsbehörde benannt wurde (dessen Name allerdings noch nicht veröffentlicht wurde), wird es noch mindestens zwei bis drei Jahre dauern, bis die neue Behörde voll funktionsfähig ist. Das bedeutet, dass zwischen dem Inkrafttreten des GlüStV 2021 am 1. Juli und der vollen Arbeitsfähigkeit der nationalen Regulierungsbehörde eine „Vollzugslücke“ von mehr als zwei Jahren bestehen wird.
  • Die Einführung einer einheitlichen Umsatzsteuer i. H. v. 5,3 auf virtuelle Spielautomaten, Sportwetten und Poker wird vom Bundestag – voraussichtlich im Juli – beschlossen werden. Da die darin enthaltene Steuer jedoch aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet wird, beträgt der effektive Steuersatz nur 5,03 , und zwar nach der folgenden Formel: (Bruttowert * Steuersatz) / (Bruttowert + Steuer). Zum Beispiel: (100 € * 5,3) / 100 € + 5,30 €) = 530 / 105,30 = 5,03 %.
  • In Ermangelung eines regulierten Marktes, der aus eigener Kraft überlebensfähig ist, werden Durchsetzungsmaßnahmen wahrscheinlich keinen großen Einfluss auf die Kanalisierungsraten der Spieler und die allgemeine Verfassung des Marktes haben.

Vollständige Online Event-Übersicht

Das Online Event wurde aufgezeichnet und ist in seiner Gesamtheit hier verfügbar.

Während des Online Events gingen unsere Diskussionsteilnehmer speziell auf die folgenden Fragen ein:

  • 3:02: Wie ist die aktuelle Situation bezüglich des GlüStV 2021? (Dr. Jörg Hofmann)
  • 7:32: Was sind die Stärken und Schwächen des GlüStV 2021? (Prof. Dr. Tilman Becker)
  • 14:28: Wie sieht der Übergang zur neuen Rechtslage für Betreiber von Sportwetten und virtuellen Spielautomaten aus? (Dr. Jörg Hofmann)
  • 21:18: Wie werden Glücksspielangebote in Zukunft besteuert? (Dr. Jörg Hofmann)
  • 25:26: Welche sind die wichtigsten Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel im Rahmen des GlüStV 2021? (Prof. Dr. Tilman Becker)
  • 33:09: Wie sieht der deutsche Regulierungsrahmen im Vergleich zu den Regelungen anderer Jurisdiktionen aus? (Mauro De Fabritiis)
  • 41:11: Unter welchen Bedingungen können lizenzierte Betreiber im regulierten deutschen Markt erfolgreich sein? (Mauro De Fabritiis)
  • 49:49: Kann die regulatorische Durchsetzung gegen Schwarzmarktbetreiber wesentlich zur Lebensfähigkeit des zukünftigen regulierten deutschen Marktes beitragen? (Podium)
  • 55:38: Fragen vom Publikum und Antworten der Experten