Schlussanträge in der Rechtssache C-683/24 (Sigma)

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein/Hamburg

Mit einiger Kreativität hatten Spieleranwälte und Prozessfinanzierer versucht über das Handelsgericht Wien den EuGH anzurufen. Ihr Ziel: Der EuGH möge nationale Rechtsvorschriften, die ihrem unlauteren Treiben, zufallsbedingte Spielverluste ihrer Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse einzuklagen, ein Ende setzen.

Generalanwalt Emiliou hat heute (23. April 2026) seine Schlussanträge verkündet. Er empfiehlt dem Gerichtshof, die Vorlagefragen des Handelsgerichts Wien für unzulässig zu erklären.

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