Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr macht deutlich, wie streng der Werbebegriff im Glücksspielrecht inzwischen ausgelegt wird. Das Gericht stellte am 12. Februar 2025 klar, dass eine Äußerung bereits dann als Glücksspielwerbung gelten kann, wenn sie aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters zumindest auch den Absatz eines Glücksspielangebots fördern soll. Für TikTok, Instagram, YouTube oder Streaming-Plattformen wie Twitch ist das besonders relevant, weil dort Werbung oft nicht wie klassische Werbung aussieht, sondern wie Unterhaltung, Lifestyle-Content oder eine persönliche Empfehlung.
Legales Glücksspiel ist nicht automatisch frei bewerbbar
In Deutschland gilt zunächst ein einfacher Grundsatz: Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit deutscher Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Auch die Werbung ist daran geknüpft. Der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt Werbung nur für erlaubte Glücksspiele und sieht zugleich vor, dass in den Erlaubnissen konkrete Vorgaben für Werbung im Fernsehen, im Internet sowie auf Video-Sharing-Diensten festgelegt werden können. Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Gruppen richten, sie darf nicht irreführend sein und sie darf auch nicht den Eindruck erwecken, ein redaktioneller Inhalt zu sein (Sponsored Articles). Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt im Rundfunk und Internet zudem täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr ein Werbeverbot.
Das bedeutet für Creator und Influencer: Selbst wenn ein Anbieter legal ist, ist damit noch längst nicht jede Form der Vermarktung zulässig. Gerade auf Plattformen wie TikTok und Twitch verschwimmen die Grenzen zwischen Unterhaltung, Empfehlung und Werbung. Genau deshalb ist das BVerwG-Urteil so wichtig. Es zeigt, dass nicht nur der klassische Werbespot problematisch sein kann, sondern unter Umständen auch Imagekommunikation oder Content, der vordergründig harmlos wirkt, aber faktisch die Nachfrage nach einem Glücksspielangebot fördern soll. TikTok selbst erlaubt Glücksspielanzeigen laut eigener Werberichtlinie nur in bestimmten Märkten, unter Einhaltung lokaler Regeln und nicht gegenüber Minderjährigen. Maßgeblich bleibt in Deutschland aber nicht die Plattformregel, sondern das deutsche Glücksspielrecht.
Werbung für illegale Anbieter kann schnell strafrechtlich relevant werden
Noch heikler wird es, wenn für Angebote geworben wird, die in Deutschland gar nicht erlaubt sind. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder weist ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Glücksspiele in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig sind und dass auch Werbung für unerlaubte Glücksspiele verboten ist. Hinzu kommt der strafrechtliche Rahmen: Nach § 284 Abs. 4 StGB wird, wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Für Influencer, Streamer, Affiliates oder Plattformpartner ist das deshalb kein bloßes Reputationsproblem, sondern kann im Einzelfall auch strafrechtliche Folgen haben.
Dass Behörden und Gerichte dieses Feld längst im Blick haben, zeigen mehrere Entscheidungen aus den vergangenen Jahren. Das OVG Sachsen-Anhalt hielt 2023 Verbote von Influencer-Marketing, Werbung durch Streamer und Affiliate-Werbung mit Partnern, die auch für illegales Glücksspiel werben, im Eilverfahren für voraussichtlich rechtmäßig. 2024 bestätigte dasselbe Gericht zudem die Rechtsauffassung der GGL, wonach selbst Streamern mit Sitz im Ausland die Werbung für unerlaubte Online-Glücksspiele untersagt werden kann, wenn der deutschsprachige Content auf Deutschland ausgerichtet ist. Das zeigt: Auch wer aus dem Ausland streamt, ist nicht automatisch außerhalb der Reichweite deutscher Aufsicht.
Hinzu kommt die Frage, wie groß das Risiko für junge Nutzer tatsächlich ist. Eine aktuelle Statistik der britischen Gambling Commission zeigt, dass 2024 rund 69 Prozent der 11- bis 17-Jährigen Glücksspielwerbung oder -promotion aus mindestens einer Quelle wahrgenommen haben. 49 Prozent nannten Social Media, 36 Prozent Live-Streaming- oder Video-Plattformen. 17 Prozent gaben an, gamblingbezogenen Accounts oder Inhalten auf Social Media und Streaming-Plattformen zu folgen; TikTok wurde dabei von 10 Prozent genannt. Auch wenn diese Zahlen nicht aus Deutschland stammen, zeigen sie deutlich, wie präsent Glücksspielinhalte in jugendnahen digitalen Umgebungen sind.
Die Forschung stützt diese Sorge. Eine systematische Review von 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass soziale Medien für Glücksspielanbieter ein besonders attraktiver Werbekanal sind und dass vor allem Kinder und Jugendliche einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, durch solche Inhalte beeinflusst zu werden. Schutzmechanismen wie Altersbeschränkungen fehlten häufig. Eine weitere 2024 veröffentlichte Studie zu Celebrities und Social-Media-Influencern in der Glücksspielwerbung zeigt, dass junge Menschen solche Gesichter als aufmerksamkeitsstark wahrnehmen, ihnen mehr Vertrauen entgegenbringen und die Risiken des Glücksspiels dadurch geringer einschätzen. Genau diese Mischung aus Reichweite, Unterhaltung, sozialer Nähe und unterschätzter Werbewirkung macht TikTok und ähnliche Social-Media Plattformen im Glücksspielbereich so sensibel.
Unterm Strich heißt das: TikTok und Co. sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort für legales Glücksspiel wirbt, bewegt sich in einem eng regulierten Rahmen. Wer für illegale Anbieter trommelt, begibt sich in deutlich gefährlicheres Terrain. Das jüngste BVerwG-Urteil zeigt zudem, dass Gerichte den Begriff der Glücksspielwerbung eher weit als eng verstehen. Für Influencer, Streamer und Creator ist deshalb besondere Vorsicht geboten, wenn Glücksspiel im Content nicht nur vorkommt, sondern auch erkennbar vermarktet wird.