Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-440/23 hat in den vergangenen Tagen eine breite Debatte auf unserem Portal ausgelöst. Seit der Entscheidung vom 16. April 2026 wird intensiv darüber diskutiert, welche Folgen das Urteil für Spieler, Anbieter und die deutsche Glücksspielregulierung tatsächlich hat. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie weit Rückforderungsansprüche von Spielern reichen, die bei nicht erlaubten Online-Glücksspielen Verluste erlitten haben. Mehrere auf ISA-GUIDE veröffentlichte Beiträge machen deutlich, dass das Urteil zwar als wichtiger Meilenstein wahrgenommen wird, seine Tragweite aber unterschiedlich bewertet wird. Während einige Autoren vor allem die gestärkte Position der Spieler hervorheben, verweisen andere auf rechtliche Grenzen und weiterhin offene Fragen. Besonders deutlich wird das bei der Unterscheidung zwischen Online-Casinospielen, Zweitlotterien und Sportwetten. Auch die Frage, ob das Urteil nur für die frühere Rechtslage oder auch für spätere Zeiträume Bedeutung entfaltet, spielt in der juristischen Einordnung eine zentrale Rolle. Damit zeigt sich schon wenige Tage nach der Entscheidung, dass C-440/23 weit mehr ist als nur ein weiteres EuGH-Urteil im Glücksspielrecht. Vielmehr entwickelt sich die Entscheidung zu einem Bezugspunkt für zahlreiche laufende und künftige Verfahren. Wir fassen für Sie zusammen, wie die wichtigsten Beiträge das Urteil in den vergangenen Tagen eingeordnet haben.
Rechtsanwalt István Cocron stellte in seinem Beitrag „EuGH Urteil zu Rückerstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen – Spielerrechte massiv gestärkt“ vor allem die unmittelbare Bedeutung der Entscheidung für betroffene Verbraucher heraus. Aus seiner Sicht hat der EuGH Rechtsklarheit geschaffen und bestätigt, dass verlorene Einsätze aus verbotenen Online-Glücksspielen grundsätzlich zurückverlangt werden können. Cocron betont dabei insbesondere, dass sich Anbieter nicht erfolgreich hinter einer Malta-Lizenz oder der europäischen Dienstleistungsfreiheit verstecken könnten. Für viele laufende Verfahren in Deutschland sei das Urteil deshalb ein lange erwarteter Meilenstein.
In eine ähnliche Richtung argumentiert der Beitrag „EuGH C-440/23 – Verluste aus Online-Glücksspielen können zurückverlangt werden“ von CLLB Rechtsanwälte. Dort hebt Rechtsanwalt Thomas Sittner hervor, dass das frühere deutsche Verbot von Online-Glücksspielen bis zum 30. Juni 2021 nach Auffassung des EuGH mit europäischem Recht vereinbar war und die Anbieter sich nicht darauf berufen können, dass ein Verbot von Online-Glücksspiel gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoße. Daraus leitet der Beitrag ab, dass die Erfolgsaussichten von Spielern, die ihre Verluste zurückfordern wollen, weiter gestiegen seien. Gleichzeitig verweist Sittner darauf, dass auch für spätere Zeiträume eine Rückforderung möglich bleiben könne, sofern Anbieter ohne deutsche Lizenz tätig waren oder regulatorische Vorgaben nicht eingehalten haben.
Einen besonderen Akzent setzte Rechtsanwalt Rolf Karpenstein mit seinem Beitrag „Zweitlotterien vor dem Gerichtshof in Luxemburg (zu C-440/23)”. Er sieht in der Entscheidung zwar ein wichtiges Urteil, kritisiert aber, dass der EuGH die Gelegenheit verpasst habe, die unionsrechtliche Stellung privater Zweitlotterien gegenüber dem staatlichen Lotteriemonopol klarer zu bestimmen. Nach seiner Lesart hat der Gerichtshof die Auslegung deutscher Gerichte übernommen, wonach Zweitlotterien als Wetten im Internet einzuordnen seien. Die eigentliche Grundsatzfrage, ob der Ausschluss privater Zweitlotterien vor dem Hintergrund des staatlichen Monopols unionsrechtlich tragfähig ist, sei damit aus seiner Sicht offen geblieben.
Die ausführlichste und differenzierteste Einordnung lieferte schließlich Dr. Ronald Reichert in seinem Beitrag „Spielerklagen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-440/23) Glücksspiel verloren, Verfahren gewonnen (FAZ)?”. Reichert warnt davor, das Urteil vorschnell als generellen Sieg der Spielerseite zu deuten. Er arbeitet heraus, dass sich der EuGH nur zu den konkreten Vorlagefragen geäußert habe und dass insbesondere Sportwetten von der Entscheidung nicht erfasst seien. Zudem macht er deutlich, dass sich das Urteil auf die frühere Rechtslage beziehe und nicht ohne Weiteres auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 übertragen werden könne. Gerade diese Einordnung zeigt, dass C-440/23 zwar wichtige Leitlinien setzt, aber längst nicht alle Streitfragen im Glücksspielrecht beantwortet.
Zusammengenommen zeichnen die Beiträge damit ein vielschichtiges Bild. Einigkeit besteht darin, dass der EuGH mit seinem Urteil die juristische Debatte um Rückforderungen aus Online-Glücksspielen neu belebt hat. Unterschiede zeigen sich jedoch bei der Bewertung der Reichweite. Während Cocron und CLLB vor allem die gestärkte Position der Spieler betonen, rücken Karpenstein und Reichert die offenen Flanken der Entscheidung stärker in den Vordergrund. Gerade diese Bandbreite macht deutlich, dass das Urteil nicht nur praktische Folgen für Rückforderungsverfahren hat, sondern auch neue Fragen für Gerichte, Anbieter und Regulierer aufwirft. Für die Glücksspielbranche dürfte C-440/23 deshalb noch lange ein zentrales Thema bleiben.