Die Vertragsverletzungsverfahren und die Dienstleistungsrichtlinie

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Die Vertragsverletzungsverfahren

Wie wir in der letzten Ausgabe der Betting-Law-News berichteten, wurden eine Vielzahl von Beschwerden gegen Deutschland sowie gegen andere Mitgliedsstaaten der EU eingereicht, mit denen die Verletzung des EU-Rechts geltend gemacht wird.

Die EU-Kommission ist im Vorverfahren nach Art. 226 EGV für die geltend gemachten Vertragsverstöße durch Mitgliedsstaaten zuständig. Deshalb wurde das Thema „Sportwetten/Glücksspiel-Beschwerden“ im Rahmen der „Sitzung der Kommission zu Vertragsverletzungen“ im Frühsommer angesprochen. Bei dem Treffen wurden nicht weniger als 1500 Beschwerden angesprochen. Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden aus anderen Bereichen hatte man sich entschieden, dieses Thema erst im Rahmen der nächsten vierteljährlichen Sitzung zu behandeln. Diese Sitzung ist nunmehr auf den 12. Oktober 2005 terminiert. Eine endgültige Entscheidung in Sache Vertragsverletzungsverfahren wird angestrebt. Ob sie indes wegen der Komplexität der Materie gefällt wird, ist noch nicht sicher.

Die Dienstleistungsrichtlinie

Der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie ist ein weiterer Streitpunkt, der demnächst auf EU-Ebene verhandelt wird.

Der vorgeschlagene Entwurf dieser Richtlinie stammt aus dem Jahr 2004, und er war während der vergangenen Monate Gegenstand heftiger politischer Debatten. Dabei wird es für die privaten Glücksspielanbieter im EU-Raum von entscheidender Bedeutung sein, ob die Dienstleistung „Glücksspiel“ im Regelungsbereich der Richtlinie bleibt oder als Ausnahme gänzlich aus der Richtlinie heraus genommen wird.

Die grundlegende Idee der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die bürokratischen Barrieren bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu beseitigen.

Am 4. Oktober wird der Entwurf dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (ABV) zugeleitet. Dieser Entwurf beinhalte noch die Dienstleistungsform des Glücksspiels. Ob es bei dieser Einschätzung bleibt, ist gegenwärtig noch offen.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist im Übrigen für die Koordination nationaler Regelungen auf kommunaler Ebene verantwortlich, wenn diese Berührungspunkte mit dem Binnenmarkt oder mit der Zollunion aufweisen. Ebenso beschäftigt sich der Ausschuss mit gesetzlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, mögliche Hürden zu identifizieren und zu beseitigen, wenn sie dem freien Binnenmarkt und der Verbreitung sowie dem Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen bei der Entwicklung eines Binnenmarktes entgegenstehen.

Im Anschluss an diese Ausschusssitzung, in der über den Entwurf abgestimmt werden soll, wird die Richtlinie voraussichtlich Ende Oktober dem gesamten Parlament zugeleitet. Selbstverständlich halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!