Urteil des Bundesfinanzhofs heute rechtskräftig

Keine mündliche Verhandlung beantragt

Wie die Verbände des AMA (Arbeitsausschuss Münzautomaten) – VDAI, BA und DAGV – aktuell mitteilen, wirkt der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 12.Mai 2005 in der Rechtssache „Linneweber“ (Az: 5 K 4280/00 U) mit dem heutigen Tag als Urteil.

Mit dem heutigen Tag ist nämlich die Frist (ein Monat plus Postlaufzeiten) abgelaufen, in der die Verfahrensbeteiligten nach Zustellen des Gerichtsbescheids des BFH eine mündliche Verhandlung beantragen konnten. Eine solche wurde nicht beantragt, wie der BFH dem AMA mitgeteilt hat, weswegen dieser Gerichtsbescheid nun wie ein rechtskräftiges Urteil gilt.

In dem Gerichtsentscheid teilt der BFH die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unzulässigkeit der Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten. Demnach ist die bisherige Umsatzbesteuerung von Geldgewinn-Spielgeräten mit der 6.Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft nicht vereinbar.

Das Urteil wird voraussichtlich am 3.August 2005 auf der Website des BFH (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht.

Es ist nunmehr davon auszugehen, so der AMA, dass das Bundesministerium der Finanzen zeitnah über eine Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt entscheiden wird. Möglicherweise werden die Länderfinanzverwaltungen zudem Anweisungen an die Finanzämter herausgeben, welche steuerrechtlichen Folgerungen (Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, Ertragsteuer) aus dem BFH-Urteil „Linneweber“ zu ziehen sind.

Der AMA wird in dieser Sache weiter informieren.

Quelle: Münzspiel online