BVG entscheidet noch nicht – Verhandlung erst am 8. November 2005

Das erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter ist vorläufig nicht zu erwarten. Wie die Spitzenverbände der deutschen Automatenwirtschaft (AMA) mitteilen, gibt es zu der anhängigen Rechtssache am 8. November 2005 (10 Uhr) zunächst eine mündliche Verhandlung.

Das hat der zuständige Senat des BVG am 13. Juli 2005 beschlossen. Frühere Annahmen, wonach das BVG nach der Sommerpause, spätestens aber im Herbst, entscheiden würde, sind damit ohne Grundlage. Die Verhandlung vor dem BVG ist öffentlich. Wann eine endgültige Entscheidung fällt, ist offen. (Az: 1BvR 1054/01).