Weitere Aufweichung des Glückspielmonopols durch Privatisierungswelle bei deutschen Spielbanken

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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München – Nicht nur leere Staatskassen beflügeln die Länder, ihre staatlichen Spielbanken zu veräußern, sondern auch wirtschaftliche Vernunft.

Zum Jahresende 2003 waren in 15 deutschen Bundesländern an 75 Standorten Spielbanken konzessioniert. Eine Aufstellung ist auf der Homepage der DeSIA (Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft) zu finden: www.desia.de/spielbanken5.html. Neben der Konjunkturflaute macht den deutschen Spielbanken, die sich noch immer zumeist in öffentlicher Hand befinden, insbesondere der Konkurrenzdruck von Anbietern aus dem Internet schwer zu schaffen.

Eine Privatisierung soll dem Abhilfe schaffen. So hat das Bundesland Niedersachsen erst kürzlich seine zehn Casinos für 90,6 Mio. Euro an den österreichischen Anbieter „Casinos Austria“ verkauft. Insgesamt sind damit bereits in sechs Bundesländern private Anbieter zugelassen.

Demnächst soll in Baden-Württemberg das staatliche Casino-Monopol fallen. Das Land hat die Konzession für die Spielbank Stuttgart ausgeschrieben, die Ende 2005 auslaufen wird.

Auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatte bereits in ihrer Sitzung am 23. November 2004 beschlossen, dass die geplante Veräußerung der Anteile des Landes an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH durch ein externes Gutachten vorbereitet werden sollte, dessen Ergebnis nach unseren Recherchen offenbar noch nicht vorliegt. Der Finanzminister Paqué erhofft sich hiermit Einnahmen von 18 Mio. Euro.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Claus Hambach ist mehr Wettbewerb und Transparenz in diesem Sektor nur mit einer Privatisierung nach dem Vorbild von Niedersachsen zu erreichen. Dabei würden die Vorteile, die eine Privatisierung für alle Beteiligten bieten, klar überwiegen:

Der veräußernde Staat würde nicht nur von dem Erlös profitieren, sondern künftig auch weiterhin Einnahmen durch die Spielbankabgaben erzielen.
Für den privaten Erwerber einer Spielbank beinhaltet die Lizenz, die er ja miterwirbt, einen erheblichen Wert, da diese nur vom Staat vergeben wird. So erhielt Casinos Austria durch den Erwerb die Zulassung zum Betrieb nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Spielbankengesetzes für die Zeit bis zum 31.8.2014. Eine direkte Konkurrenz ist dadurch nicht mehr zu befürchten.

Zwar kann die jeweilige Landesregierung nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Entlassungen im Zusammenhang mit einer Privatisierung kommen könnte. Da es durch die Privatisierung aber nur zu einem Gesellschafterwechsel und nicht zu einem Arbeitgeberwechsel kommt, hat die Veräußerung keine direkten arbeitsrechtlichen Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse.

Auch die Spieler haben durch eine Privatisierung nicht mit Einbußen bei der Spielsicherheit zu befürchten. Dies beruht auf der staatlichen Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu sorgen, wenn Spielbanken zugelassen werden. Hierzu gehört auch die vollständige sicherheitstechnische Überwachung.

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, wann die übrigen Länder, soweit dies noch nicht erfolgt ist, ihre Glücksspielunternehmen ebenfalls veräußern werden. Die Staatsbetriebe Bayerns werden allerdings – obwohl nicht mehr zeitgemäß – schon aufgrund ihrer Größe und Macht oraussichtlich als letzte ihre Eigentümer wechseln.