Nach 10 Jahren Internet-Glücksspiel avanciert die GIGSE zur größte Glücksspielmesse der Welt und thematisiert erstmalig auch Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Global interactive gaming summit & expo 2005 – Nach 10 Jahren Internet-Glücksspiel avanciert die GIGSE zur größte Glücksspielmesse der Welt und thematisiert erstmalig auch Deutschland

Montreal/München – Auf Ihrer Eröffnungsrede der diesjährigen GIGSE zog Sue Schneider, CEO der River City Group (Konferenzveranstalter), eine Zwischenbilanz für die weltweite Internet-Glücksspielindustrie, deren Existenz sich in diesem Jahr zum zehnten Mal jährt. Im Vergleich zum Jahr 1995, als die ersten Glücksspielseiten im Internet auftauchten, habe sich das Internet-Glücksspiel zu einem globalen Industriezweig entwickelt, der hinsichtlich seines Wachstumscharakters seinesgleichen suche. Ein Blick zurück offenbare – so Sue Schneider – dass die sog. „I-Gaming Industry“ in den letzten 10 Jahre großen Chancen, aber auch beachtlichen Risiken ausgesetzt war. Zu den Risiken: Sie sind in erster Linie juristischer Natur. Denn: Nicht nur in Deutschland bzw. in Europa stehen (Internet-) Glücksspielmärkte im Spannungsfeld der Staats- und der freien Marktwirtschaft. In den USA beispielsweise gibt es mittlerweile 45 Bundesstaaten, in denen das Lotteriespiel (unterschiedlich beschränkt) zulässig ist. In den restlichen Staaten gilt ein striktes Verbot,wobei die Durchsetzung der Verbote im Cyberspace sehr schwierig ist.

Auf der Podiumsdiskussion der GIGSE „European Policy – Cross Border Issues“, auf der der Verfasser die unterschiedlichen Strömungen der deutschen (Rechts-) Politik aufzeigte, wurde folgendes besonders deutlich: Einerseits registriere man außerhalb Europas, dass es innerhalb Europas gewisse Änderungen bzw. Liberalsierungsbewegungen auf dem Glücksspielsektor gebe. Wie diese konkret aussehen oder welchen politischen Mächten hier eine entscheidende Rolle zukomme, ist in US-amerikanischen Fachkreisen hinlänglich unbekannt. In diesem Zusammenhang wurde auf dem Podium vor allem folgende Alternativen diskutiert:

Die eleganteste Lösung wäre die Herausnahme des Glücksspielsektors aus der EUDienstleistungsrichtlinie und das EU-Glücksspielrecht durch eine EU-Glücksspielrichtlinie zu regeln. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Neufassung der EU-DLRL, die auch das Glücksspiel harmonisieren und regeln wird.

Der Moderator des „Panals“ Thibault Verbiest von der belgisch-französischen Kanzlei ULYS (Kooperationspartner von Hambach & Hambach) sprach in diesem Zusammenhang auch möglichen Auswirkungen der „Studie zur Analyse der Lage und Entwicklung des Binnenmarktes für Dienstleistungen im Bereich Glücksspiel“ an, die die EU-Kommission im Januar 2005 beim „Swiss Institute of Comparative Law“ in Auftrag gegeben hat.

Der Verfasser machte hinsichtlich der deutschen Position deutlich, dass der „Club der Staatsmonopolisten“ (zu dem v.a. die Finanzministerien der Bundesländer gehören) nun um einen neuen „Kampfgefährten“ stärker geworden ist – dem Deutschen Sport Bund und seine Landes- und Regionalverbände). Seit Anfang des Jahres gibt der DSB Pressemitteilungen heraus und Stellungnahmen zum Thema „deutsches Glücksspielmonopol“ ab.

In einer jüngst veröffentlichten Presseerklärung des DSB heißt es z. B.: „Der Präsident des Deutschen Sport Bund (DSB), Manfred von Richthofen, sprach beim ersten Europa-Abend des Deutschen Sports in Brüssel einen „unmissverständlichen Appell zur Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols“ aus. „Staatliche Lotterien sind existenzielle Garanten für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit des Sports in Vereinen und Verbänden. Und diese exponierte Stellung müssen sie beibehalten“, sagte von Richthofen vor gut 300 Gästen aus Sport und Politik in der Vertretung Baden-Württembergs bei der Europäischen Union (EU).

Rund 250 Millionen Euro Erlöse aus Glücksspielen und Wetten kommen jährlich dem Sport zugute. Weitere 450 Millionen werden über die Bundesländer den Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt. Dieses Geld würde zum Großteil wegfallen, wenn die EU die so genannte „Dienstleistungsrichtlinie“ in der derzeitigen Fassung verabschieden würde. Dann würde das staatliche Glücksspielmonopol fallen und ausländischen Anbietern der Zugang zum deutschen Markt ermöglicht. „Ein Lotterieanbieter in England könnte nicht gezwungen werden, Geld für Sport und Kultur abzugeben“, fürchtet auch Tilo Friedmann, der das EUBüro des DSB und des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) in Brüssel leitet.“

Allerdings bröckelt die Front der Monopolisten und Liberalisierungsrufe kommen nicht nur aus der Politik (vgl. hierzu: Betting-Law-News auf unserer Webseite www.betting-law.com) sondern selbst von Deutschlands mächtigstem Sportverband – dem Deutschen Fußball Bund (DFB).

Theo Zwanziger, Präsident des DFB, hat hinsichtlich des Themas „Beibehaltung des Glücksspielmonopols“ im Vergleich zu DSB-Präsident von Richthofen eine differenziertere Sichtweise. Dies verdeutlicht dieser Auszug aus dem Interview, das die Internetzeitung „Netzzeitung“ am 17. Mai 2005 mit der DFB-Spitze führte und in dem er unter anderem von einer „Selbstfinanzierung des Sports“ spricht und von den anderen Sportverbänden „mehr Selbstbewusstsein“ einfordert:

Netzeitung: Die Ständige Konferenz der Landessportbünde und Spitzenverbände treibt trotzdem die Sorge um Einnahmeverluste um. Deshalb hat sie am 29. April in Berlin eine Resolution verabschiedet, mit der die Bundesregierung gebeten wird, bei einer Verabschiedung einer Dienstleistungsrichtlinie für den EU-Bereich dafür Sorge zu tragen, dass die in Deutschland gültige ordnungsrechtliche Regelung des Glücksspielwesens erhalten bleibt und von der EU-Regelung ausgenommen wird….

Zwanziger: …gegen die ordnungsrechtliche Regelung hat keiner etwas. Das ist aber etwas anderes als ein Monopol. Der Hintergrund dieser Forderung ist doch, Rahmen zu setzen, dass das Glücksspiel insgesamt kanalisiert wird. Dafür muss es Ordnungsrecht geben, egal, wer die Wetten anbietet. Das Monopol bedeutet, dass nur der Staat es machen kann. Doch das wäre so, als würden im Gesundheitswesen nur Amtsärzte eingestellt. Somit würde das private Gesundheitswesen nicht mehr gebraucht. Aber das ist ein Trugschluss, weil man Ordnungsrecht und Monopol miteinander verwechselt.

Netzeitung: Heißt das, dass Sie auch die Interessen des Sportes allgemein verfolgen?

Zwanziger: Der DSB ist gar nicht unglücklich über die Vorreiterrolle, die der DFB mit der Liga übernommen hat. Es ist ja auch eine Frage der Finanzverteilung im Sport. Der Berliner Landessportbund-Präsident Peter Harnisch …

Netzeitung: …befürchtet ein Ausbluten der Förderung….

Zwanziger: …wir sollten uns mal Gedanken darüber machen, was eigentlich der Sport für die öffentlichen Haushalte schafft. Ich gehöre zu denen, die sagen, dass wir uns nicht unter Wert verkaufen dürfen. Jeder sagt, was dieser Sport gesellschaftlich leistet. Bei jedem 100-jährigen Jubiläum eines Vereins stehen Politiker Schlange und erklären, wie großartig es ist, dass es Ehrenamtliche gibt. Im nächsten Moment kürzen sie aber die öffentlichen Mittel für den Sport und übersehen, dass dieser Sport in seinem professionellen Teil Unmenge Gelder in die Haushalte schafft. Schauen Sie mal, was allein die Bundesliga im Laufe eines Jahres an Umsatzsteuern, an Körperschaftssteuern, an Lohnsteuern zahlt. Teilweise ist es doch so, dass sich der Sport selbst finanziert. In diesem Kontext halte ich es für abwegig, dass man auf einer regionalen Schiene von der Lotteriegesellschaft ein paar Sponsormittel bekommt, einem aber gesagt wird. ‚Ja, wenn Ihr eine eigene Wette macht, dann bekommt Ihr das nicht mehr.‘ Das ist absolut unerträglich. Ein bisschen Selbstbewusstsein erwarte ich auch von unseren regionalen Sportbünden.“

Die Forderung von Zwanziger nach mehr Selbstbewusstsein und Eigeninitiative bzw. Eigen-Finanzierung des Sports und seiner Verbände ist meines Erachtens gerechtfertigt. Ein Blick nach Groß Britannien zeigt, dass dort trotz eines freien, aber streng regulierten Glücksspielmarktes, der Sport (auch der Breitensport) nicht am Tropf eines staatlichen Glücksspielmonopols hängen muss, um in seiner Existenz nicht gefährdet zu werden.

Beachtenswert ist Zwanzigers Rechtsverständnis im sog. Polizei- und Ordnungsrecht: Es bedarf in der Tat nicht eines Glücksspielmonopols als ordnungsrechtliches Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor übertriebenem Spieltrieb. Theo Zwanziger setzt mit seinem Vergleich aus dem Gesundheitssektor ein überzeugendes Zeichen.

Kurzum: Die Lösung aller Probleme ist eine zügige Öffnung mit strenger Regulierung des Glücksspielmarktes und eine klare Kompetenzregelung, ob nämlich der Bund oder die Bundesländer ein verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformes deutsches Glücksspielrecht schaffen.