BFH auf EuGH-Linie – Gerichtsentscheid zur Urteilsvorbereitung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Gerichtsentscheid erkennen lassen, dass er die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unzulässigkeit der Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten teilt. Wie das Fachmagazin games & business erfahren hat, wird in dem Gerichtsentscheid die Auffassung vertreten, die bisherige deutsche Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten sei mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft nicht vereinbar. Der Gerichtsentscheid geht den am Verfahren beteiligten Parteien zu. Sie werden aufgefordert, entweder schriftlich Stellung zu nehmen oder eine mündliche Verhandlung zu beantragen.

Bei dem Gerichtsentscheid handelt es sich also noch nicht um eine endgültige Entscheidung des BFH. An der im Moment bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Geldspielgeräte ändert sich nichts. Allerdings gerät die Politik durch das Bekanntwerden des Gerichtsentscheids unter zusätzlichen Handlungsdruck. Bekanntlich will die Bundesregierung ja die Umsatzsteuer auch auf das Casino-Spiel ausdehnen, um die vom EuGH geforderte Steuergleichheit herzustellen. Die Bundesländer dagegen kontern derzeit mit der Idee einer Spieleinsatzsteuer, über die am 17. Juni 2005 im Bundesrat beraten werden soll, die aber inzwischen auch im politischen Raum heftig umstritten ist.