Private Wett-Vermittlung vorerst erlaubt

Per Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz vorerst die private Vermittlung von Oddset-Wetten erlaubt. Die Richter gaben der Beschwerde zweier privater Sportwetten-Anbieter statt.

Die Stadt Mainz hatte den Antragstellern die private Vermittlung dieser Wetten mit festen Gewinnquoten untersagt, mit Hinweis auf das staatliche Glücksspielmonopol. Das liegt in Rheinland-Pfalz bei der Toto-Lotto GmbH in Koblenz. Der Monopolist führt dafür jedes Jahr rund 200 Millionen Euro seiner Gewinne an den Staat ab.

Die OVG-Entscheidung ist allerdings nur vorläufig, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter müssen beurteilen, ob die Strafbarkeit von hierzulande unerlaubtem Glücksspiel mit der Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist.

Das OVG bewertete jedenfalls das Interesse der Kläger auf Berufsausübung höher als das öffentliche Interesse an einem Vollzug des Verbots. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass die Kläger mit der Vermittlung der Sportwetten kriminelle Absichten verfolgten, so die Richter.