Gericht entscheidet in letzter Instanz: 9Live betreibt kein Glücksspiel

Landgericht Freiburg: TV-Gewinnspiele von 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel / Kammer bestätigt bisher geltende Rechtsauffassung / Christiane zu Salm: „Das Urteil untermauert einmal mehr unser Geschäftsmodell“

Die Quizsendungen bei 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat das Landgericht Freiburg in einem nun verkündeten Urteil entschieden.

Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen 9Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte.

Christiane zu Salm, Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender.

Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts zu tun. Unser Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns in unserem Kurs bestätigt.“

Die Kosten pro Anruf bei 9Live sind der Entscheidung des Gerichts zufolge ein unerheblicher Einsatz. Bereits deshalb fallen die Quizsendungen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB.

Die Berufungskammer widersprach damit der Auffassung einer Amtsrichterin des Amtsgerichts Freiburg.

Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.