Pauschalsteuer vor BVG – Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg

Die pauschale Erhebung von Vergnügungssteuern auf Geldspielgeräte ist nach Meinung des Finanzgerichts Hamburg verfassungswidrig. Deswegen hat das Finanzgericht der Hansestadt ein entsprechendes Verfahren durch Beschluss am 10. Mai 2005 ausgesetzt und wird den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht (BVG) zur Vorabentscheidung vorlegen. Das teilt der Hamburger Automaten-Verband (HAV) in einem aktuellen Rundschreiben mit.

Im Hamburger Verband wird damit gerechnet, dass das BVG allen Beteiligten die Gelegenheit geben wird, zur aufgeworfenen Problematik noch einmal Stellung zu nehmen. Damit könne die Vergnügungssteuer in Deutschland ganz generell auf den Prüfstand kommen. Daher habe der Beschluss des Finanzgerichts Hamburg weitreichende Konsequenzen, so der Hamburger Verband.