Finanzgericht Hamburg hält SpStG für verfassungswidrig

Das Finanzgericht Hamburg hält das Spielgerätesteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg für verfassungswidrig.

Am 26. April 2005 fand vor dem Finanzgericht Hamburg ein weiteres Verfahren (Az.VII 293/99) ins Sachen Spielgerätesteuer statt. Nach dreistündiger Verhandlung zog das Gericht sich zur Beratung zurück. Das Verfahren ist nun vom VII. Senat des Finanzgerichtes ausgesetzt worden, da der Senat das Spielgerätesteuergesetz für verfassungswidrig hält.

Die Klärung darf nur vom Bundesverfassungsgericht erfolgen.

Damit wird vor dem Bundesverfassungsgericht nicht nur die Frage des Wirklichkeitsmaßstabes geprüft sondern ebenso die Frage der Abwälzbarkeit. Die Spielgerätesteuer steht nun insgesamt auf dem Prüfstand.

Auch in diesem Verfahren werden die Kläger von Herrn Rechtsanwalt Lüder Gause, Hamburg vertreten.