Wann kommt die endgültige Klärung durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof?

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Liebe Leser,

wie bereits in der Ausgabe 18 unseres Newsletters „Sportwettenrecht aktuell“ berichtet, werden im laufenden Jahr viele wesentliche Punkte geklärt werden. In dem WTO-Fall Antigua gegen USA hat die Berufungsinstanz (Appelate Body) inzwischen entschieden (ohne allerdings Kernfragen abschließend zu klären, so dass sich beide Seiten als Sieger sehen).

Neben der anstehenden „Gambelli II“-Entscheidung (in dem einen italienischen Sachverhalt betreffenden Fall Placanica) wird es voraussichtlich bald auch eine „Gambelli III“-Entscheidung zu einem deutschen Fall geben. Endlich hat ein deutsches Gericht angekündigt, die aufgeworfenen Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Interessant ist dabei der Umstand, dass nicht nur Sportwetten, sondern auch Casino Games streitgegenständlich sind. Ähnlich wie bei dem EFTA-Fall bezüglich des norwegischen Monopols für Glücksspielautomaten wird der Europäische Gerichthof daher die Reichweite der „Gambelli-Kriterien“ zu klären haben. Neben der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit berufen sich die betroffenen Buchmacher auch auf die Unvereinbarkeit der derzeitigen Rechtslage mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags. Auf die kartellrechtliche Problematik des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks hatte der Bundesgerichtshof ja bereits in seiner Faber-Entscheidung (bezüglich gewerblicher Spielvermittler) hingewiesen.

Die für Sommer diesen Jahres angekündigte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dominiert jedoch weiterhin die rechtliche Auseinandersetzung in Deutschland. Wir hatten angekündigt, dass bereits vorher eine Entscheidung in einer Eilsache bezüglich der Schließung von Wettbüros ergehen dürfte. Eine erste Entscheidung wurde nunmehr letzte Woche bekannt. Sie bedeutet rechtlich gesehen noch nicht das Ende des staatlichen Monopols, sondern nur eine vorläufige Einschätzung durch das Bundesverfassungsgericht. Faktisch dürfte das „Rad der Zeit“ jedoch nicht mehr zurückzudrehen sein, da inzwischen Hunderte von Wettbüros geöffnet haben und entsprechend dieser Entscheidung nicht mehr geschlossen werden dürfen (auch wenn dies die Ordnungsbehörden vielleicht weiterhin probieren werden).

Wir bleiben für Sie „am Ball“ und weder über die Entwicklung der Rechtsprechung und die Behördenpraxis weiter berichten.