Nur ein Mega-Kasino

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Die U.K. Gambling Bill passiert House of Lords

Nachdem die UK Gambling Bill im vergangenen Jahr das House of Commons passierte, hat sie nun auch die nächste große Hürde genommen. Nach erfolgreichen Marathon-Verhandlungen im House of Lords scheint der Gesetzesentwurf zur Regulierung des Glücksspielrechts in Groß Britannien (U.K. Gambling Bill) in trockenen Tüchern. Nun muss er noch das Parlament passieren. Ob dies allerdings noch vor der Parlamentswahl am 5. Mai 2005 geschehen wird, ist fraglich.

Die Zustimmung des House of Lords bekam die Bill nicht zuletzt, weil man sich auf die Reduzierung von ursprünglich geplanten 40 Mega-Kasinos auf ein einziges dieser Art geeinigt hat.

„Regionale Kasinos stellen für Groß Britannien ein vollkommen neues Konzept dar und man befürchtet ihre möglicherweise immense Auswirkung auf Kriminalität und Spielsucht“,

sagte John Wittingdale, der „Schatten-Kulturminister“ der Opposition (shadow culture secretary). Dennoch bleibt offen, ob es sich hierbei nicht nur um einen Prototypen handeln soll, dem – so sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten sollten – noch mehr regionale Kasinos folgen könnten.

Eines steht aber jetzt schon fest: die großen US–Kasino Anbieter (z.B. Harrah`s oder MGM Mirage) müssen ihre Pläne, eigene Kasinos auch in Großbritannien zu etablieren, erst einmal zurückstellen.

Die Debatte über diesen Gesetzesentwurf hatte bereits vor vier Jahren begonnen und führte nun zu einem 218 Seiten starken behördlichen Regelwerk, das hauptsächlich die Bildung einer Glücksspielkommission vorsieht, die sich mit der Überwachung der Wett- und Glücksspielindustrie beschäftigt.

Auch im Online-Bereich soll der Gesetzesentwurf seine Wirkung entfalten; so richtet sich die Gambling Bill in Part 1 Principal Concepts Sec. 4 an das so genannte remote gambling, unter dem jede Spielteilnahme mit Hilfe von Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon, Fernsehen, Radio, usw.) zu sehen ist. Für eine Strafbarkeit des Veranstalters von Gewinnspielen soll es generell nach Part 3 General Offences Sec. 30 darauf ankommen, ob sich ein Teil der Einrichtung, die der Veranstaltung des Glücksspiels dient (Registrierungsvorrichtungen, Ergebnisanzeigen, Zahlungsvorrichtungen), im Vereinigten Königreich befindet. Natürlich gibt es hierzu einige Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Steuerlichen Änderungen hingegen sucht man im Gesetzesentwurf (Gambling Bill) vergebens. Allerdings kann man nach der in der Vergangenheit durchgeführten drastischen Senkung des Steuersatzes für die Spielsteuer davon ausgehen, dass der gegenwärtige Level zumindest gehalten wird. Der britische Fiskus wird wohl bei jährlichen Steuereinnahmen von ca. 1,3 Milliarden Pfund [2004] aus der Wett- und Gewinnspielindustrie eine Wiederholung des Abwanderns der Veranstalter (wie bereits in der Vergangenheit schon passiert) vermeiden wollen.

Da zur Zeit in Deutschland die Glücksspielindustrie vornehmlich durch die Rechtsprechung bestimmt wird und eine Liberalisierung – zumindest des Sportwettenmarktes – vor der Tür steht, täten die deutschen Politiker gut daran, einen Blick über den Ärmelkanal zu ihren britischen Kollegen zu werfen. Die private Glücksspielindustrie zu verbieten ist einfach. Eine Herausforderung ist es indes, diesen großen Wirtschaftszweig durch einen ausgewogenen gesetzlichen Rahmen marktwirtschaftlich zu regulieren und dem Verbraucherschutz zu dienen.