Landgericht Ellwangen – Wettbüro-Betreiber freigesprochen

Das Landgericht Ellwangen hat den Betreiber eines Heidenheimer Wettbüros vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht unter den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels falle.

Verboten sei lediglich die „Veranstaltung“ von Glücksspielen, so die Richterin. Geklagt hatte ein Mann, der seit einiger Zeit für die österreichische Firma „Cashpoint“, die europaweit präsent ist, Sportwetten vermittelt. Im Januar dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Vermittlung von Oddset-Sportwetten mit der Begründung verboten, dies sei unerlaubtes Glücksspiel.

Das Landgericht Ellwangen argumentierte zudem, das Ordnungsamt der Stadt Heidenheim habe dem Wettbüro-Inhaber den Betrieb erlaubt und sein Gewerbe nicht verboten. Die Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten eine Geldstrafe von 9.000 Euro gefordert hatte, will gegen das Urteil Revision einlegen, teilte ein Gerichtssprecher mit.