Der private Sportwettenanbieter Laola entzieht sich seiner Zahlungspflicht durch Berufung auf Illegalität des eigenen Handelns

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
D - 50672 Köln
Über das Risiko bei privaten Sportwettanbietern zu spielen.

Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Schiebereien um den Schiedsrichter Hoyzer ist häufig auch Kritik an den staatlichen Anbietern der Sportwette ODDSET geübt worden. Insbesondere aus Kreisen der privaten Sportwettanbieter wurde ODDSET vorgeworfen, man habe dort keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um den Einsatz hoher Spielsummen durch einzelne Wetter zu verhindern und frühzeitig auffällige Spielpaarungen aufzudecken.
Dass diese Behauptung unzutreffend ist, hat die Tatsache bewiesen, dass ODDSET nach Auftreten der ersten Auffälligkeiten die verdächtigen Wettkombinationen gesperrt, den DFB unverzüglich über die im Fokus stehenden Spielkombinationen und einen entsprechenden Manipulationsverdacht geäußert hat.

Die Tatsache hingegen, dass Hoyzer in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft erklärt hat, der größte Teil des von der Mafia gespielten Einsatzes sei bei den privaten Sportwettenanbietern im In- und Ausland investiert worden, wurde von den privaten Sportwettenanbietern ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass die privaten Veranstalter das auffällige Wettverhalten nicht zum Anlass genommen haben, die zuständigen Stellen über dieses Wettverhalten zu informieren.

Wie solche privaten Sportwettenanbieter allerdings mit ihren „glücklichen Gewinnern“ umgehen, zeigt ein Gerichtsverfahren, das vor kurzem durch das Landgericht Dortmund entschieden wurde:
Ein Sportwetten begeisterter Spieler hatte – nicht zuletzt wegen der vermeintlich besseren Quoten – bei einer Annahmestelle der Fa. Laola gewettet. Dieses Unternehmen arbeitet eng mit der Fa. Sportwetten Gera zusammen, das sich zur Rechtfertigung seiner bundesweiten Tätigkeit auf eine höchst strittige Erlaubnis nach DDR-Recht beruft.
Knapp 10.000,00 € gewann der Spieler, denn sein bei Laola eingesetzter Tipp entsprach den tatsächlich eingetretenen Spielergebnissen.
Doch nach Vorlage des Tippscheins in der Laola-Annahmestelle wurde die Auszahlung des Gewinns verweigert. Einen triftigen Grund hierfür gab es nicht.
Der betrogene Wetter versuchte sein Glück erneut – diesmal vor Gericht. Dort aber hatte er Pech. Der private Sportwettenanbieter Laola argumentierte, Sportwetten Gera, bei dem der Tip über Laola gesetzt war, verfüge nicht über eine Erlaubnis zur Veranstaltung eines Glücksspiels und handele daher illegal. Aus diesem Grunde sei auch der mit Laola geschlossene Spielvertrag sittenwidrig und daher nichtig. Einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinn gebe es daher nicht.
Die 4. Kammer des Landgerichts Dortmund sah das genauso, erklärte den Spielvertrag mit Laola für nichtig und wies die Klage auf Auszahlung des Gewinns daher ab. Lediglich seinen Einsatz von 260,00 € muss Laola nun an den geprellten Wetter zurückzahlen.

Zu Ihrer weiteren Information füge ich eine Fotokopie dieses Urteils bei, das gerade in der heutigen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des staatlichen Glückspielsmonopols ein bezeichnendes Licht auf die Lauterkeit der privaten Sportwettenveranstalter und das mit einer evtl. durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen Zulassung solcher Aktivitäten verbundene Risiko wirft.

Insbesondere die im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion des Schiedsrichterskandals diskutierte Frage, ob private Veranstalter eine größere Gewähr für die regelgerechten Abläufe der Sportwetten bieten als das staatliche ODDSET, muss man vor dem Hintergrund des Dortmunder Urteils wohl eher skeptisch beantworten.

Ergänzend sei angemerkt, dass der Schiedsrichter Hoyzer in seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung ausgesagt hat, die von ihm unterstützte Mafia habe in weit größerem Umfang bei privaten Veranstaltern Einsätze untergebracht als bei ODDSET. Die größten Gewinne seien daher – solange sie ausgezahlt worden seien – bei solchen privaten Veranstaltern erzielt worden. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang, dass die in Moabit einsitzenden Gebürder Ante, Milan und Filip S. bei ODDSET Gewinne von über 1.000.000,00 € erzielt haben, lässt sich abschätzen, welche Größenordnung die Einsätze und Gewinne bei den privaten Veranstaltern gehabt haben müssen.

Es wäre schön, wenn ich mit diesen Informationen, zu deren Ergänzung ich Ihnen im Bedarfsfalle jederzeit gerne zur Verfügung stehe, einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über das sog. Staatsmonopol bei Sportwetten beitragen könnte.