Leserbrief zu Hambach: Scheitert Hessens Initiative zur Schließung von privaten Wettbüros?

Rechtsanwalt Robert Dübbers

Teichsheide 17
D - 33609 Bielefeld
Zu dem Beitrag „Scheitert Hessens Initiative zur Schließung von privaten Wettbüros?“ ist zu bemerken, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt bereits vor einiger Zeit über die Eilanträge der privaten Sportwettenvermittler in Südhessen entschieden hat und zwar zu deren Ungunsten.

Sicherlich ist die Argumentation des Verwaltungsgerichts äußerst angreifbar. So schließt es sich ausdrücklich der fragwürdigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom „Attraktivitätsgefälle“ an, wissend dass das Bundesverfassungsgericht eben dieser nicht gefolgt ist. Auch bezieht sich das Verwaltungsgericht Darmstadt auf die Spielbankenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Wieder traut man seinen Augen nicht, führte doch eben diese Entscheidung dazu, dass Baden-Württemberg die Spielbanken nicht wie geplant verstaatlichen konnte. Tragend für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt war der Umstand, dass die deutschen Länder ihre vorgeblichen Ziele im Lotteriestaatsvertrag festgeschrieben haben.

Daraus schließt das Gericht, dass das staatliche Sportwettenmonopol auch tatsächlich diesen vom Europäischen Gerichtshof gebilligten Zielen dient. Die betroffenen privaten Sportwettenvermittler haben inzwischen Beschwerde bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Man darf gespannt sein, ob dieser für die Sportwettenvermittlung innerhalb der EG an seiner für die privaten Vermittler positiven Rechtsprechung aus dem Februar 2004 festhält.