Ist das Anbieten von Finanzwetten in Deutschland erlaubt?

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Jahrelange Baisse am Aktienmarkt steht einer neuen Hausse der Wettbörsen gegenüber. Finanzwetten und Digitale Optionen rücken insbesondere bei risikofreudigen Privatanlegern mehr und mehr in den Vordergrund des Interesses.

Zum einen sitzt die Enttäuschung zahlreicher Kleinanleger vor dem Hintergrund des vergangenen Börsencrashs noch sehr tief. Denn insbesondere zum Höhepunkt des Börsenfiebers Ende der 90er Jahre war eine fortschreitende Entkoppelung der Kursentwicklungen von den sich hinter den Titeln verbergenden tatsächlichen Werten zu entdecken. Informationsdefizite und falsche Risikoeinschätzungen haben den Aktienbesitz bereits zum Glücksspiel werden lassen. Sogar das Gesetz sehe von der Konzeption her in den Begriffen Spiel oder Wette und Börsentermingeschäften keine Gegensätze, so der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil XI ZR 296/98).

Zum anderen bieten Finanzwetten gegenüber den Anlage- und Tradingmöglichkeiten durch börslichen Handel mit Aktien oder herkömmlichen Finanzderivaten erhebliche Vorteile. Insbesondere die einfache Konstruktion dieser neuen Finanzinstrumente macht den Handel – gegenüber der komplizierten Wert- und Kursermittlung bei klassischen Optionsgeschäften – für Anleger interessant. Zudem können der mögliche Gewinn und das Risiko vom Wettteilnahmer selbst bestimmt werden.

Finanzwetten werden in Deutschland über Buchmacher und sog. Wettbörsen (sog. Betexchange) angeboten. Das Angebot der Internet-Wettbörsen beschränkte sich zunächst auf den Handel mit Sportwetten. Seit ca. einem Jahr boomt jedoch auch der Handel mit Finanzwetten.

Sowohl Anbieter als auch die Vermittler dieser Wetten bewegen sich allerdings zur Zeit rechtlich gesehen auf eher dünnem Eis. Man könnte zwar vertreten, dass die Teilnahme der Wetter an der Wettbörse als ein genehmigungsfreies Geschicklichkeitsspiel anzusehen ist. Der Staat wird dies – aller Voraussicht nach aus fiskalischen Interessen – aber wohl anders betrachten und entsprechende Ordnungsmaßnahmen ergreifen, wie dies schon in vergleichbaren Fällen geschehen ist.

Die bisher von der Rechtssprechung zugunsten der privaten Anbieter entschiedenen Fälle (wie auch die Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichthofes) betrafen meist die Veranstaltung von Sportwetten in der traditionellen Form, also der Sportwette über Buchmacher. Mit der Zulässigkeit der Veranstaltung von Wettbörsen hat sich die deutsche Rechtssprechung hingegen bisher noch nicht ausdrücklich befasst. Die Rechtslage ist daher nach wie vor unklar.

Da zu erwarten steht, dass die meisten Bundesländer alle Hebel in Bewegung setzen werden, um das staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten, sollten Anbieter und Vermittler von Wettbörsen, die unter anderem Finanzwetten anbieten, daher bereits jetzt Vorkehrungen treffen, um sich des stattlichen Vorgehens zu erwehren.

Dabei ist es nicht nur wichtig, bei den Wettmöglichkeiten auf Wettbörsen darauf zu achten, dass die Geschicklichkeit und nicht der Zufall im Vordergrund steht, sondern dass sich die Anbieter und Vermittler von Wettbörsen auch bereits im Vorfeld darum bemühen eine „Genehmigung“ im Sinne des § 284 StGB zu erhalten. Sollte der Staat eingreifen, können sich die Wettbörsen dann nicht vorwerfen lassen, sich nicht zumindest um eine Genehmigung bemüht zu haben.

Insgesamt steht und fällt die Zulässigkeit von Finanzwetten in Deutschland auch mit der spannenden Entwicklung im europäischen und deutschen Glücksspielrecht. Da die Zerschlagung des staatlichen Glücksspielmonopols meines Erachtens nur noch eine Frage der Zeit ist, wird bald auch der deutsche Wettkunde ohne Bedenken als (Wett-) Börsianer tätig werden können und Wettbörsen werden auch die deutsche Glücksspielindustrie stark beeinflussen können.