Gericht: Im Casino-Prozess rollt die Kugel weiter

Erst kürzlich sprach der Oberste Gerichtshof einem Kärntner Spielsüchtigen 227.000 Euro zu. Kommende Woche geht es in einem Zivilverfahren am Landesgericht um weitere 270.000 Euro.

KLAGENFURT. „Das Casino darf aus der Spielsucht von Kunden keinen Gewinn ziehen“, brachte es der Klagenfurter Rechtsanwalt Gunter Huainigg auf den Punkt. Gemeinsam mit seinem Kanzleipartner Walter Dellacher erkämpfte der Jurist erst kürzlich ein Aufsehen erregendes Urteil beim Obersten Gerichtshof (OGH). Die Casinos Austria AG musste einem Kärntner Unternehmer 227.000 Euro zurückerstatten (wir berichteten). „Das Geld ist bereits auf unserem Konto eingelangt“, schmunzelte Rechtsanwalt Huainigg. Sein Mandant hatte nach eigenen Angaben zwischen 1997 und 2000 rund 2,5 Millionen Euro beim Black Jack verspielt.
In Bezug auf einen weiteren Teilbetrag von rund 270.000 Euro war der Kläger vom OGH zurück an das Landesgericht Klagenfurt verwiesen worden. Dieses Verfahren beginnt bereits am Donnerstag. „Es wird zu klären sein, ob mein Mandant in seinem Spielrausch geistig in der Lage war, seine Situation zu erkennen“, erläuterte Huainigg. Wenn das nicht der Fall sei, dann würde die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht mehr zum Tragen kommen, so der Rechtsanwalt. Das wiederum hätte zur Folge, das Spielverluste, die lange Zeit zurückliegen, auf rechtlichem Weg „zurückzugewinnen“ wären. „Voraussetzung ist natürlich, dass eine pathologische Spielsucht vorliegt“, erläuterte Huainigg.

Klagsflut droht

Die Casinos Austria AG dürfte in Zukunft jedenfalls mit einer Klagsflut zu rechnen haben. „Zahlreiche Anfragen von Anwaltskollegen aus ganz Österreich deuten auf etliche Prozesse hin“, weiß Gunter Huainigg. Er selbst vertrete einer Wiener Spielerin in einem ähnlich gelagerten Fall.

Im Übrigen könnten nun Betreiber des so genannten kleinen Glückspiels von Spielsüchtigen ebenso belangt werden.