Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbote gegen unerlaubte Sportwettenangebote

Saarbrücken/Leipzig – Am heutigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht in neun Fällen die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenanbieter bestätigt, die bis zum Jahr 2011 Sportwetten aus Bayern an Veranstalter im europäischen Ausland vermittelt haben. Hierfür besaßen weder sie noch die ausländischen Sportwettenveranstalter eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

Die Sportwettenvermittler stellten im Laufe der Zeit ihre Angebote ein, wollten jedoch gerichtlich festgestellt wissen, dass die von den Behörden ausgesprochenen Verbote rechtswidrig waren. Insbesondere argumentierten sie, ihnen sei durch die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes ein erheblicher Schaden entstanden, den Sie von den Behörden ersetzt wissen wollten.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat diesem Ansinnen mit deutlichen Worten eine Abfuhr erteilt“, so Michael Burkert, Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock. Staatshaftungsansprüche der Sportwettenanbieter seien „offensichtlich aussichtslos“, denn es gebe weder ein vorwerfbares Fehlverhalten der Behörden, noch seien die Anforderungen an einen europarechtlichen Haftungsanspruch erfüllt. Selbst, wenn das staatliche Sportwettenmonopol europarechtswidrig gewesen sein sollte, so hätten die zuständigen Behörden eine unerlaubte Sportwettenvermittlung auch aus anderen Gründen untersagen können. Das Verbot, ohne Erlaubnis Sportwetten zu vermitteln, bestehe nämlich gänzlich unabhängig vom Bestand des staatlichen Sportwettenmonopols.

„Mit dieser bedeutsamen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur die Rechtmäßigkeit der von den Behörden ausgesprochenen Verbote bestätigt, sondern auch klargestellt, dass Schadenersatzansprüche von Sportwettenanbietern jeglicher Rechtsgrundlage entbehren“ sagt Michael Burkert. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts: „Durch die Feststellung, dass die von den Ordnungsbehörden ausgesprochenen Verbotsverfügungen rechtmäßig sind, wird nun endlich eine langjährige Rechtsunsicherheit beseitigt und ein effektives Vorgehen gegen illegale Sportwettenanbieter ermöglicht.“

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