Zulassung zum Betrieb von öffentlichen Spielbanken in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Minister Stahlknecht,
sehr geehrter Herr Minister Bullerjahn,

ich wende mich an Sie heute in obiger Sache als Sachverständiger für Spielbanken. Von Herrn Rechtsanwalt Löffler als Insolvenzverwalter der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH (=nachfolgend kurz GmbH i.I) war ich schon im Jahre 2011 eingeschaltet auch mit dem Auftrag einen potenziellen Investor zu suchen. Dabei galt das Hauptinteresse des Insolvenzverwalters der Fortführung des Spielbetriebes zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Dem Insolvenzverwalter gelang es, die von der Bonität und der Zuverlässigkeit höchst geeignete Spielbank Berlin GmbH & Co KG zu interessieren.

  1. Noch einige Zeit vor dem Widerruf der Zulassung der GmbH i.I. konnte – darüber war ich informiert – Herr RA Löffler mit dem potenziellen Investor weitgehende Einigung über die Übernahme des größten Teils der Mitarbeiter und die Zahlung einer Abfindung für die Mitarbeiter, die nicht übernommen werden sollten, erzielt werden. Eine für die Mitarbeiter der GmbH i.I. hervorragende Lösung.
  2. Als nächster Schritt hat Herr RA Löffler dem potenziellen Investor die Aufnahme von Verhandlungen mit Ihrem Ministerium, Herr Minister Bullerjahn, empfohlen. So kam es Anfang Dezember zu einem Treffen in Ihrem Ministerium, das aus der Sicht des potenziellen Investors positiv verlief.
  3. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes per 1.3.12 wurde angedacht. Wie ein Schock wirkte dann die Pressemitteilung Ihres Ministeriums, Herr Minister Bullerjahn, im Dezember 2011, dass ein Entzug der Zulassung erfolgen werde und es zu einer europaweiten Ausschreibung kommen werde.
  4. Als Reaktion auf diese Pressemitteilung hat der potenzielle Investor sich zurückgezogen. Damit hat sich eine voraussehbare Situation ergeben:

    4.1 Seit nunmehr über einem Jahr hätten fast 100 Mitarbeiter einen Arbeitsplatz gehabt, die öffentliche Hand hätte in dieser Zeit keine an die nicht in Arbeit befindlichen Mitarbeiter zu zahlenden Aufwendungen gehabt, nach meiner überschlägigen Schätzung 150.000 € pro Monat.

    4.2. Dem Landeshaushalt fehlen außerdem die nicht unerheblichen Einnahmen aus der Spielbankenabgabe nunmehr auch schon über ein Jahr.

    4.3.Im Hinblick auf das in Gang befindliche Interessenbekundungsverfahren vervielfachen sich die oben genannten Summen noch. Dieses Verfahren ist jedoch derzeit streitbefangen, das ist auch unter den sonstigen Angaben in der Dienstleistungsausschreibung erwähnt. Dies bedeutet für jeden Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren, dass er für seine Bekundung, die ja neben der Eigendarstellung umfangreiche Recherchen für die Standortanalyse und Rentabilitätsberechnungen beinhaltet, einen erheblichen Aufwand betreiben muss. Dies kann ich aus eigener Erfahrung bei der Mitwirkung an der Ausschreibung der Spielbankenkonzession für die Spielbanken in Niedersachsen bestätigen. Derartige Aufwendungen kann sich im Normalfall nur ein ganz großes Unternehmen leisten, bei dem diese Kosten keine Rolle spielen. Der Ausgang des Zulassungsentzugsverfahrens schiebt die Entscheidung für diese Teilnehmer nur hinaus, mittelständische Unternehmen können ein solches Risiko kaum tragen. Wichtig ist aber, dass durch diese Streitbefangenheit eine Entscheidung erst nach der Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsprozesses erfolgen kann. Ich habe mich am 23.4.13 beim OVG in Magdeburg erkundigt: Ein Termin steht nicht an, auf meine Frage, wann ein Termin bestimmt wird, sagte man mir, das könne erfahrungsgemäß 2 bis 3 Jahre dauern. Wohl gesagt nur die Terminsbestimmung.

    4.4.Gegen diese Entscheidung können aber andere Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren vorgehen und bis dann entschieden ist, können noch weitere wenigstens 2 Jahre vergehen. Aus der Vergabe der Spielbankenkonzession in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein ist bekannt, dass sich diese Verfahren schon seit vielen Jahren hinziehen.

    4.5. Erst nach Ablauf dieser einzuhaltenden Fristen könnte man mit dem Neustart beginnen, auch das wird einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Dann muss damit gerechnet werden, dass eine große Zahl der ehemaligen Mitarbeiter – abgesehen davon, dass diese dann vielleicht 5 Jahre nicht mehr operativ tätig waren – nicht mehr zur Verfügung steht.

    4.6.Bei diesem ver.di gut bekannten Sachverhalt ist für mich nicht nachvollziehbar, dass von ver.di eine europaweite Ausschreibung gefördert und begrüßt wird. Werden hier noch die Interessen der Mitarbeiter korrekt wahrgenommen?

Nach meiner Auffassung wäre hier eine rasche Lösung noch machbar, z.B.durch einen gerichtlichen Vergleich. Der Insolvenzverwalter ist bereit, sofort mit dem potenziellen Investor die Verhandlungen aufzunehmen, bei dem Investor besteht auch die Bereitschaft schnell – allerdings nicht bezüglich der Zahlung von Abfindungen – alle Vorbereitungen für einen schnellen Neustart der Spielbanken zu treffen. Dadurch könnte der jetzt voraussehbare Schaden für das Land Sachsen-Anhalt und die Mitarbeiter in Grenzen gehalten werden. Jetzt ist es nach meiner Meinung noch nicht zu spät.

Mit freundlicher Empfehlung
Wilhelm A. Vogl

Kontakt:
Wilhelm A. Vogl
Gutachter und Sachverständiger für Spielbanken

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