Brandenburger Spielhallengesetz verkündet

Das Brandenburger Spielhallengesetz (BbgSpielhG) wurde am gestrigen Donnerstag, den 04. April 2013 vom Präsidenten des Landtags Brandenburg, Herrn Gunter Fritsch, verkündet und wird heute, am Freitag, den 05. April 2013 in Kraft treten.

Nach der beschlossenen Fassung gilt nunmehr ein Mindestabstand von 500 m zwischen zwei Spielhallen. Zudem darf eine Spielhalle in unmittelbarer Nähe zu einer Lotto-Annahmestelle oder einer Wettvermittlungsstelle nicht betrieben werden. Auch wurde eine Gebühr für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis festgesetzt (€ 1.700).

Den Gesetzestext des Spielhallengesetzes finden Sie hier.