EJPD: Spielbankenverordnung wird revidiert

Bern (ots) – Mit der Revision der Spielbankenverordnung wird der Progressionssatz für alle Spielbanken harmonisiert. Restriktionen im Spielangebot, denen Casinos mit einer
Konzession B im Vergleich zu den Grand Casinos (Konzession A) unterliegen, werden vermindert. Das EJPD schickt den Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

Die geltende Spielbankengesetzgebung ist auf den 1. April 2000 in Kraft getreten. Im Jahre 2002 haben die meisten neurechtlichen Spielbanken ihren Betrieb aufgenommen. Die Gesetzgebung hat sich weitgehend bewährt. Die Revision der Spielbankenverordnung trägt den Erfahrungen Rechnung, die in der Zwischenzeit gewonnen werden konnten.

Die Spielbanken werden abhängig vom erwirtschafteten Bruttospielertrag progressiv besteuert. Bisher steigt die Progression für die B-Casinos steiler an als für die A-Casinos. Neu soll der Progressionssatz vereinheitlicht werden: Für jede oberhalb des Schwellenwertes erwirtschaftete weitere Million steigt der Abgabesatz für alle Casinos um 0,5 Prozent. Die unterschiedlichen Schwellenwerte – 10 Millionen Franken für B-Casinos bzw. 20 Millionen Franken für A-Casinos – werden jedoch beibehalten. B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen Tischspielarten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos; die Zahl der Tischspiele bleibt aber beschränkt. Die für B-Casinos geltenden Höchsteinsätze und -gewinne werden erhöht.

Das EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung. Die Frist hierfür endet am 25. Juni 2004.

Weitere Auskünfte: Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05

Der Entwurf der Revision der Verordnung vom 23. Februar 2000 über Glückspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung), die Vergleichstabelle sowie den Erläuterungsbericht können auf folgender Internet Adresse abgerufen werden: www.esbk.admin.ch.