Europaweite Ausschreibung der 20 deutschen Sportwetten-Konzessionen

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
In Amtsblatt der Europäischen Union vom 8. August 2012 ist die Vergabe der 20 Sportwetten-Konzessionen nach dem in derzeit 14 Ländern (außer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatvertrag veröffentlicht worden (Auftragsbekanntmachung 2012/S 151-253153). Anträge sind bis zum 4. September 2012 einzureichen, so dass für eine Bewerbung weniger als ein Monat bleibt.

Die Auswahl erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe ist die Bewerbung in einem verschlossenen Briefumschlag einzureichen. Sofern die Bewerber die Voraussetzungen erfüllen, können sie in einer zweiten Stufe „ihre Bewerbung ergänzen und so einen vollständigen Antrag auf Erteilung einer Konzession“ stellen (Ziff. VI.3).

Als Kontaktstelle für das Ausschreibungsverfahren ist nicht das für die Vergabe zuständige Hessischer Ministerium des Innern und für Sport angegeben, sondern die Kanzlei CBH Rechtsanwälte, die seit Jahrzehnten den Deutschen Lotto- und Totoblock und deren Gesellschafter, die 16 Landeslotteriegesellschaften vertritt. Der Deutsche Lotto- und Totoblock wird sich voraussichtlich über die kürzlich gegründete ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH, München, ebenfalls um eine der 20 Konzessionen bewerben. Insoweit sind Zweifel an der Unparteilichkeit der Kontaktstelle angebracht, insbesondere nachdem diese auch auf dreimalige E-mails hin nicht die in der Ausschreibung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen wollte.

In der Ausschreibung sind über die gesetzliche Regelungen hinaus gehende Voraussetzungen festgelegt. So muss die IT-Abteilung aus mindestens zwei Personen bestehen, die mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen müssen. Eine gleiche Regelung gibt es für den „kaufmännischen Bereich“. Der für die Veranstaltung Verantwortliche muss eine Ausbildung als (Pferde-)Buchmacher nach dem RWG oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen. Alternativ muss eine Berufserfahrung von drei Jahren mit der Veranstaltung von Glücksspielen nachgewiesen werden (was für eine Marktöffnung ungewöhnlich ist, da es bislang ja keine privaten Anbieter gab und Pferdewetten nach bisheriger Auffassung der Behörden mit Sportwetten nicht zu vergleichen sind).

Völlig unterschiedlich ist die Vermittlung von Sportwetten in den jeweiligen Ausführungsgesetzen geregelt (die – anders als der Änderungsstaatsvertrag – nicht der Europäischen Kommission notifiziert worden sind). So darf es in ganz Sachsen-Anhalt nur drei Wettvermittlungsstellen je Konzessionsnehmer geben, während in Niedersachen voraussichtlich 2.400 zugelassen sind. Für diese extremen Unterschiede ist eine sachliche Berechtigung nicht ersichtlich. Insoweit dürfte es grundsätzliche Zweifel geben, ob tatsächlich ein „level playing field“ zwischen den neuen Konzessionsnehmern und den Landeslotteriegesellschaften und deren neuer Tochtergesellschaft ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH besteht (vgl. hierzu das Costa-Urteil des EuGH).

Nachtrag vom 10. August 2012:

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte hat mir nunmehr heute aufgrund einer Entscheidung des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport (HMdIS) die mehrfach angeforderten Formblätter zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht der Kanzlei CBH muss für eine Anforderung der Name des potentiellen Bewerbers genannt und eine anwaltliche Vollmacht vorgelegt werden, da ansonsten eine Übersendung nicht in Aussicht gestellt werden könne (was nach meiner Ansicht den gesetzlichen Regelungen nicht zu entnehmen ist und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH widerspricht). In dem Begleit-E-mail der Kanzlei CBH von heute heißt es dagegen nunmehr:

„Unabhängig davon hat das HMdIS entschieden, die Unterlagen in einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden großzügigen Verfahrensweise nun auch allen sonstigen persönlich interessierten Personen zur Verfügung zu stellen. Da wir unterstellen, dass ihr angedeutetes persönliches Interesse fortbesteht, erhalten Sie deshalb nun anliegend die erbetenen Unterlagen.“