Prozessauftakt im Baden-Badener Landgericht

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Baden-Baden – Der erste Verhandlungstag über die auf Schadensersatz gerichtete Klage der Sparkasse Offenburg gegen die frühere Betreibergesellschaft der Spielbank Baden-Baden begann für die Klägerin wenig erfreulich.

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts machte sehr schnell deutlich, das die Klage im gegenwärtigen Stadium kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Die Sparkasse hat die Spielbank auf Zahlung von drei Millionen Euro verklagt. Sie will Schadensersatz vom Casino, weil ihr früherer Firmenkundenbetreuer über zwölf Millionen D-Mark veruntreuter Kundengelder im Baden-Badener Casino verspielt haben soll. Sie behauptet, die Spielbank hätte den mittlerweile als „Hansi von der Bank“ bekannten Spieler sperren müssen. Ihr sei bekannt gewesen, dass es sich bei ihm um einen Bankangestellten gehandelt habe, dessen Vermögensverhältnisse die Einsätze nicht zugelassen hätten. Die Spielbank widerspricht dem. Eingeholte Auskünfte über ihren Gast hätten keine Anhaltspunkte für einen bedenklichen Hintergrund gegeben.

Das Landgericht beurteilte die von Klägerseite vorgetragenen Anspruchsgrundlagen als kritisch. Das Richtergremien zeigte sich in der Sache und rechtlich bestens vorbereitet. Der Vorsitzende Dr. Greiner signalisierte, dass die Kammer sich nicht einer von der Sparkasse zitierten veralteten BGH-Rechtsprechung anschließen werde, welche unmittelbare Ansprüche des Kreditinstitutes gegen die Spielbank hätten begründen sollen. Das Gericht warf auch die Frage auf, ob die Spielbank wirklich mehr hätte tun müssen, um sich über ihren Gast zu informieren – und wie man denn eigentlich darauf komme, dass sie insoweit gegenüber der Sparkasse verpflichtet gewesen sein soll. Probleme gebe es auch in der Beweisführung. Das Landgericht sieht keine Verpflichtung des Casinos gegenüber dem Arbeitsgeber seines Spielers. Der von Klägerseite erhobene Vorwurf, man habe das Kreditinstitut vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, sei nicht nur im Hinblick auf den Vorsatz schwer zu beweisen.

Ansprüche des ehemals bei der Sparkasse beschäftigten Spielers, welche die Sparkasse vorsorglich gepfändet hat, sind nach Auffassung des Gerichts durch eine zwischen diesem und der Spielbank getroffenen Vergleich – unabhängig davon, ob sie überhaupt bestehen würden – erloschen. Die von der Sparkasse versuchte Anfechtung dieser Vereinbarung – das Casino hatte 50.000 Euro an Hansi von der Bank gezahlt – sieht das Gericht nicht als durchgreifend an. Die Spielbank habe nach Eindruck des Gerichts wohl nicht in der Absicht einer Gläubigerbenachteiligung gehandelt, sondern im nachvollziehbaren Interesse einer Prozessvermeidung.

Die Prozesssituation am ersten Verhandlungstag war für die ehemaligen Casinobetreiber also insgesamt sehr optimistisch.

Der Anwalt der Spielbank, Dr. Jörg Hofmann aus Heidelberg, zeigte sich auf Anfrage von ISA-CASINOS sehr zufrieden: „Wir sind in unserer Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestätigt worden. Die Spielbank sah und sieht die behaupteten Ansprüche nicht als begründet an. Die sehr fundierten Ausführungen des Gericht rechtfertigen eine für unsere Seite günstige Prognose.“

Vergleichsgespräche, die das Gericht anregte, führten zu keinem Ergebnis. Die Sparkasse muss zunächst intern über die Prozesslage beraten. Grundsätzlich halten beide Seiten eine gütliche Einigung nicht für ausgeschlossen. Allerdings wird man aufgrund der recht eindeutigen Voten des Gerichts hier kaum über Beträge verhandeln können, die den ursprünglichen Vorstellungen der Klägerin entsprechen. Das Casino, so der Anwalt, könnte allenfalls einer Lösung näher treten, die in überschaubarer Größe den Vorzug einer frühzeitigen Prozessbeendigung ermöglicht. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird das Gericht am 5. März 2004 eine erste Entscheidung treffen. Hierbei wird man wohl noch kein Urteil erwarten dürfen. Es könnte sich dann eher um einen Beweisbeschluss handeln.