Rasche Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts

Spielbank Hamburg setzt Online-Roulette aus

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p> Hamburg. Nach dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21. 10. 2003 hat die Spielbank Hamburg heute morgen, Freitag, 24. 10. 2003, 3.00 Uhr, das Online-Roulette bis auf weiteres gestoppt.

Sie reagierte damit umgehend und frühzeitig auf die Entscheidung. Der Online-Spielbetrieb ist so lange staatlich konzessioniert und damit legal, bis die bisher gültige Konzession entzogen wird. Dies ist aber noch nicht geschehen. „Mit unserer sofortigen Reaktion wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir die höchstrichterliche Entscheidung respektieren“, sagt Volker Richter, Geschäftsführer der Spielbank.

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„Wir bedauern, dass Hamburg als Multi Media-Standort vorerst auf ein bundesweit beachtetes Pionierprojekt verzichten muss“. Weltweit einzigartig war dabei die Real Game-Präsentation des Spieles: Die Glückszahlen wurden in einem realen Kessel vor Publikum ermittelt und via Webcam in das Internet übertragen.

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Ein Neustart des Online-Roulettes hängt von eventuell geänderten, gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Das Verfassungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass „im übrigen die Länder Hessen und Niedersachsen für die Einführung eines Online-Roulettes den Weg der ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung durch Änderung der jeweiligen Spielbankgesetze gewählt“ haben.

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Das Hamburger Online-Roulette war bis dahin das einzige legale, staatlich konzessionierte Online-Casino in Deutschland. Es gründete sich auf der Konzession des Hamburger Senats, die wiederum aufgrund des Spielbankgesetzes erteilt wurde. Das Hamburgische Verfassungsgericht folgte jedoch nicht der Auslegung des Senats, dass das Spielbankgesetz ohne weiteres für die Erteilung der Konzession ausreiche. Dadurch wurde der Konzession des bisher legalen Online-Roulettes die Rechtsgrundlage entzogen.

Quelle: Dr. Hergen Riedel, Spielbank Hamburg, Presse & Kommunikation