Presse Erklärung der Spielbank Baden-Baden zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe

Presse Erklärung der Spielbank Baden-Baden GmbH & Co. KG zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18.07.2003 – AZ: 7 K 1177/03

Der am 18.07.2003 im Eilverfahren verkündete Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe äußert sich nicht zu den Erfolgsaussichten der eigentlichen Hauptsacheklage.

Das Gericht sieht sich durch eine Übergangsregelung im Spielbankgesetz lediglich daran gehindert, durch parallel dazu beantragten vorläufigen Rechtsschutz die Fortführung des Spielbetriebes durch die derzeitige Betreibergesellschaft zu verfügen.

Ob die angegriffene Konzessionsvergabe an die landeseigene Spielbank Stuttgart voraussichtlich rechtmäßig oder rechtswidrig ist, lassen die Richter ausdrücklich offen.

Die Erfolgsaussichten seien derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Inhaltlich ist damit weiterhin alles offen. Die eigentliche rechtliche Auseinandersetzung wird sich damit auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren müssen. Fest steht im Augenblick nur, daß der Spielbetrieb am 01.08.2003 in einem geordneten Rahmen zunächst auf die Spielbank Stuttgart übergeht. Über den weiteren Verlauf müssen die zuständigen Gremien der Spielbank Baden-Baden zu beraten haben.