Spielhallengesetzentwurf für Hamburg

Die SPD–Regierungsfraktion in Hamburg hat heute Eckpunkte für ein geplantes Spielhallengesetz für Hamburg nebst Presserklärung bekannt gegeben.

Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Martin Schäfer stellte dar, dass der Entwurf für ein Spielhallengesetz für Hamburg teilweise die Spielverordnung ersetzen soll.

Im Einzelnen enthält der Entwurf die Forderungen nach einem Sozialkonzept, regelmäßigen Schulung und einer Aufsicht pro Spielhalle. Vorgesehen sind Mindestabstände von 500 m (Ausnahme Reeperbahn) und der Wegfall von Mehrfachkonzessionen. Außerdem soll die Gerätezahl innerhalb von 24 Monaten auf 8 reduziert werden, der Abstand zwischen den Geräten soll nicht mehr einen, sondern 1,5 Meter betragen und eine Sperrzeit von 5 bis 12 Uhr gelten (Ausnahme Reeperbahn: 6 bis 9 Uhr). Werbung soll verboten werden, genauso wie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen.
Es ist eine Übergangszeit von fünf Jahren für bestehende oder für bis zum 28. Oktober 2011 erlaubte Konzessionen vorgesehen. In allen anderen Fällen gilt eine einjährige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013. Eine Härtefallklausel wurde in das Gesetz aufgenommen.

Über den Fortgang in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg werden wir berichten.