OVG NRW: Untersagungsverfügungen sind auch gegen drittstaatenangehörigen Sportwettenvermittlern rechtswidrig

Rechtsanwalt Jusuf Kartal

Kartal Rechtsanwälte
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Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat ein einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Verfahren nach der mündlichen Verhandlung vom 08. Dezember 2011 (Az. 4 A 250/08) die Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung der Stadt Wuppertal gegen einen privaten Sportwettenvermittler festgestellt. Die Besonderheit ist, dass der Kläger nicht EU-Staatsbürger ist.

Der Senat stellte klar, dass Drittstaatenangehörige in den Sportwettenverfahren ein Rechtsschutzinteresse haben. Ziel der Untersagungsverfügung sei es gewesen, das (rechtswidrige) Staatsmonopol für Sportwetten durchzusetzen. Auf die Staatsbürgerschaft des Vermittlers käme es hingegen nicht an.

Nach dem VGH Baden-Württemberg (wie bereits am 24.10.2011 bei ISA-GUIDE berichtet) liegt nunmehr eine weitere zweitinstanzliche Entscheidung vor, wodurch die Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen gegen drittstaatenangehörige Vermittler bestätigt wird.

Die Urteilsgründe werden in den kommenden Tagen zugestellt.