Glücksspielstaatsvertrag teilt Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm

Böhm & Hilbert
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Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen. Dieses Gesetz soll eine Beitrittsklausel für das Land Schleswig-Holstein enthalten.

Was bedeutet das? Es ist klar zu stellen, dass der Alleingang Schleswig-Holsteins vor allem die Sportwetten betrifft. Regelungen für Spielhallen bestehen nicht. Vielmehr sollen demnach die Gewerbeordnung und die Spielverordnung unverändert fortgelten.

Die 15 anderen Länder haben wesentliche Veränderungen bei den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. Die Regelungen für die Spielhallen stehen dabei im krassen Missverhältnis zu den geltenden Gesetzen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, die Möglichkeit einer Begrenzung der Zahl der Spielhallen pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag (§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV ) sind erhebliche Einschnitte in bestehende Rechte der Betreiberinnen und Betreiber. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Kurt Beck bestätigte dieser, dass alte Spielhallenkonzessionen für fünf Jahre fort gelten sollen. Der bis dato vorgesehene Stichtag 28. Oktober 2011 würde an die neuen zeitlichen Bedingungen angepasst und nach hinten geschoben werden. Beck äußerte sich weiter, dass die Gewerbeordnung und die Spielverordnung nunmehr entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden müssten. Hier liegt bereits das Kernproblem der Umsetzung dieser Änderungen. Denn das – bislang noch nirgends näher definierte – Recht der Spielhallen liegt zwar seit der Föderalismusreform bei den Ländern. Den gesamten Rest regelt aber der Bund. Allein der Beschluss des neuen Glücksspielstaatsvertrages kann somit die geltenden Gesetze nicht ändern. Wann Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden sollen, ist noch nicht geklärt.

Das Recht der Sportwetten hingegen ist Sache der Länder. Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken jedoch weiterhin begrenzend. 20 Konzessionen sollen an private Sportwettunternehmen erteilt werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen Land betragen. Dabei würden Gebühren in sechsstelligem Bereich anfallen. Die Abgabe – keine Steuer – wird 5 % des Umsatzes betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten Kontrollen, ermöglicht werden. Die Sache des Onlinepokers sei noch nicht abschließend diskutiert. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt werden.
Hier stellt sich das in den Folgen noch nicht einschätzbare Problem dar, dass das Land Schleswig-Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert ist. Ministerpräsident Harry Carstensen hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Er erwartet eine weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission. Diese hatte in ihrer Stellungnahme im Juli dieses Jahres eine Limitierung der Konzessionen bemängelt. Ferner seien die Verfahren der Konzessionsvergaben nicht ausreichend transparent und die Bedingungen wie das Sozial- und Wirtschaftlichkeitskonzept nicht präzise genug. Diese Vorwürfe werden sich die 15 Länder erneut gefallen lassen müssen.

Beck stellt klar, dass mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sowohl das Sportwettenrecht als auch das Recht der Spielhallen abschließend geregelt sein sollen. Aufgrund der komplexen Umsetzungsbedingungen ist sich Beck sicher, dass dieser neue Staatsvertrag nicht wie geplant zum 01. Januar 2012 in Kraft treten wird. Und diese Einschätzung ist vollkommen richtig, denn die seit Jahren bekannten Probleme sind nach wie vor vorhanden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Unternehmerinnen und Unternehmern keine Planungssicherheit gebracht hat. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Vor allem wird die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen vor dem Hintergrund des vorrangigen Unionsrechts überprüft werden. Mit Spannung darf der Tag erwartet werden, an dem die neuen Gesetze in Kraft treten werden. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort. Insbesondere sind die Gewerbe- und Spielverordnung noch lange nicht angepasst. Vor diesem Hintergrund kommt auf alle Beteiligten viel Arbeit zu. Die Automatenbranche hat die Entscheidungen der Politik weiterhin aufmerksam zu beobachten. Zurücklehnen darf sich lediglich das Gastgeberland, dessen Regelungen von der Europäischen Kommission vollständig gebilligt wurden und am 01. Januar 2012 in Kraft treten werden.