Glücksspielmonopol ist so „löchrig wie ein Schweizer Käse“ – Wird Deutschland in 2011 den Sonderweg bei Sportwetten und Online-Glücksspielen verlassen?

Von Ansgar Lange

München, Januar 2011 – Der deutsche Sonderweg ist noch nicht zu Ende. Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde auf die lange Bank geschoben. Im März 2011 wollen die Ministerpräsidenten einen weiteren Anlauf unternehmen, nachdem sie sich im Dezember nicht auf einen neuen Kontrakt einigen konnten. „Teile der Politik haben ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Dabei existiert durchaus ein gewisser zeitlicher Druck. Denn Ende 2011 läuft das wettbewerbsfeindliche Monopol in seiner jetzigen Form aus. Zudem haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit ihrem Votum vom September 2010 deutlich gemacht, dass es so in Deutschland nicht weitergehen kann“, sagt der Gaming Law-Experte Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach http://www.timelaw.de in München.

„Dass bisher noch keine vernünftige Lösung gefunden wurde, die eine auch für den Staat in puncto Steueraufkommen und Förderung von Kultur und Spitzensport einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglicht, ist aus Expertensicht unverständlich. Schließlich hat das EuGH-Urteil ganz klar festgehalten: Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form verstößt gegen Europarecht. Der Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein zeigt, wie man es anders und besser machen kann. Im Sinne der Bekämpfung des Schwarzmarktes, eines optimalen Spielerschutzes und einer entschiedenen Suchtbekämpfung wären eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes mit einer Lizenzierung privater Anbieter sicher so eine Art ‚Königsweg’, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen“, sagt der Rechtsexperte.

DOSB favorisiert Konzessionsmodell

In 2011 werden sich die Ministerpräsidenten wohl zwischen zwei Modellen zu entscheiden haben, die derzeit lebhaft diskutiert werden. Die restriktive erste Variante wäre eine Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei wären dann Lotterien und Wetten im Internet – beschränkt auf staatliche Anbieter – erlaubt. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet wären bei diesem Modell möglich.

Das zweite, auf Wettbewerb setzende Modell, sieht eine Öffnung des Glücksspielmarktes unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Hier steht im Zentrum der Überlegungen, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.

Für die liberale zweite Variante hat sich nach einem dpa-Bericht unterdessen der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) http://www.dosb.de, Michael Vesper, ausgesprochen: „Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten. Nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten.“

Liberalisierung bringt Arbeitsplätze

Klar ist auch, dass durch die mangelnde Entschlussfähigkeit der Politik Tausende von Jobs in 2010 nicht entstanden sind. Nach Angaben von Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, kann nur unter den Bedingungen eines legalisierten Marktes Wertschöpfung generiert werden. Rund 30.000 Jobs könnten so entstehen. Doch in Deutschland hat man sich bisher der Einsicht verweigert, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Die Beispiele England und Italien beweisen dies. Nicht ohne Grund sind die jüngsten Wettskandale vor allem in Staaten wie Deutschland vorgekommen.

Unverändert optimistisch äußert sich unterdessen Dr. Hambach. Er war zusammen mit dem Universitätsprofessor Dr. Christian Koenig, LL.M. und dem Rechtsanwalt Dr. Michael Hettich Prozessbevollmächtigter bei der von seiner Kanzlei am 8. September 2010 vor dem EuGH erwirkten bahnbrechenden „Carmen Media-Entscheidung“, die das Monopol auf Online-Glücksspiel in Deutschland wohl gekippt haben dürfte. „Bundesliga-Clubs werden damit wahrscheinlich bald selbst die Möglichkeit haben, für dann in Deutschland lizenzierte Sportwetten- oder Online-Pokeranbieter wie Bwin.de oder Pokerstars.de zu werben. Allein das Potenzial für Sponsoringdeals, das die Online-Wettbranche bald mit nach Deutschland bringen könnte, sollte den Marketing- und Finanzchefs der Branche Freudentränen in die Augen treiben“, betont Hambach. So wurden nach Schätzungen der Remote Gambling Association (RGA) allein der neunmalige Champions-League-Sieger Real Madrid vom Online-Sportwettenanbieter Bwin innerhalb eines Dreijahreszeitraumes mit bis zu 45 Millionen Euro gesponsert. Setzt sich das Kieler Modell für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag durch, könnten auch deutsche Clubs entsprechend profitieren. Beispielsweise würde nach Hambachs Einschätzung der weltweit größte Online-Pokeranbieter Pokerstars.de nach Erhalt einer deutschen Lizenz mit einem geschätzten Werbebudget von circa 25 Millionen Euro für den deutschen Markt planen.

Spätestens bei ihrem erneuten Treffen im März 2011 werden die Ministerpräsidenten zu erkennen geben, ob sie der Logik des Marktes Folge leisten oder überkommene Privilegien der Länder mit Gewalt für die Zukunft festzurren wollen. Sie dürfen dabei jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass das Monopol in puncto Spieler- und Jugendschutz sowie Abwanderung des Geschäfts in den Schwarzmarkt schon jetzt so „löchrig wie ein Schweizer Käse“ ist, wie Dr. Hambach bildhaft feststellt. (Ansgar Lange)

Konatkt:
Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen
Tel.: 0 27 42 96 75 27 || mobil: 0171 49 41 64 7
mailto:schultheisoffice@aol.com[b]