Lotto informiert: Bundesgerichtshof wehrt Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass die Lotteriegesellschaften Werbung für einen Jackpot von über 10 Mio. Euro schalten dürfen. Damit hat der BGH der Forderung eines kommerziellen Glücksspielunternehmens, das gegen die Werbung für einen solchen Jackpot geklagt hatte, eine Absage erteilt. Eine informative Jackpotwerbung der Lottogesellschaften entspricht den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages.

„Das Verfahren zeigt eindrucksvoll, dass die kommerzielle Glücksspielindustrie nicht nur die Sportwetten kommerzialisieren, sondern auch das bewährte deutsche Lotto angreifen will“, sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern.