VG Berlin verschafft EU Anwendungsvorrang weiterhin Geltung

Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit Beschluss vom 3. November 2010 ist das Verwaltungsgericht Berlin dem OVG Berlin-Brandenburg substanziell entgegengetreten und gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht verweist auf seine tatsächlichen Feststellungen, die es in zahlreichen Hauptsacheverfahren getroffen hat. In Berlin werde an offensichtlich rechtswidrigen Werbeverhalten festgehalten und die Glücksspielaufsicht schreite dagegen auch nicht ein. Das Gericht weist auf das „offen zu Tage tretende fiskalische Interesse bei Schaffung und Aufrechterhaltung des Monopols, das Fehlen einer geeigneten Kontrollinstanz mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die (auch unionsrechtlich) gebotene, aber nach wie vor fehlende Kohärenz und Systematik bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht“ hin und zeigt detailliert das inkohärente Verhalten der staatlichen Sphäre auf.

Der lesenswerte Volltext der Entscheidung kann hier eingesehen werden.

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