Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Glücksspiel betrifft allein Altfälle

München – BGH bezieht sich auf Zeit vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages

– Geltendes Staatsvertragsmodell vom Bundesverfassungsgericht und
vom EuGH als zulässig bestätigt

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2010 nimmt der Deutsche Lotto- und Totoblock wie folgt Stellung:

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Glücksspiel bezieht sich allein auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und damit auf Altfälle. Der BGH trifft in seiner Entscheidung keine Aussage über die Zulässigkeit der heutigen Regelungen.

Das geltende Staatsvertragsmodell ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und mittlerweile sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof als zulässig anerkannt worden.

Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 haben zahlreiche Obergerichte den Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform bestätigt.

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Bernhard Brunner
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