Niederländische Regierungskommission empfiehlt Legalisierung von Online-Poker

Pressemitteilung: Abschlussbericht des Sachverständigenrates Internetglücksspiel

Pressemitteilung des Niederländischen Justizministeriums vom 23.08.2010

Am 22. September 2009 wurde der Sachverständigenrat für Glücksspiele im Internet gegründet, um den Justizminister bei der Regelung des Internetglücksspiels zu beraten, mit Blick auf eine mögliche weitere Legalisierung. Die folgende Zusammenfassung erläutert die wichtigsten Punkte der Empfehlung des Sachverständigenrates.

  • Der Sachverständigenrat stellt fest, dass im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen einige Internetglücksspiele legalisiert wurden, insbesondere nationale Lotterien und Sportwetten. Dies scheint nicht auf Bedenken zu stoßen, und die Kommission sieht in dieser Hinsicht keinen Änderungsbedarf. Allerdings hat die Kommission empfohlen, die Internetangebote in jedem Fall ausdrücklich zu genehmigen, und besondere Anforderungen aufzustellen.
  • Der Sachverständigenrat stellt weiterhin fest, dass im Internet illegale Glücksspiele in großem Umfang verfügbar sind, beworben und verwendet werden, sowie dass ein Vollzug durch strafrechtliche Maßnahmen kaum stattfindet. Angesichts der Ziele, des grundsätzlichen Verbotes und der Rolle der Lenkung in der niederländischen Glücksspielpolitik schlägt der Rat vor, einen Teil der Internetglücksspiele zu legalisieren. Diese Legalisierung ist nach Ansicht des Sachverständigenrates auf Poker zu begrenzen, da Poker das einzige Format ist, für das ein Bedarf besteht, für den eine Lenkung angemessen ist. Die Masse der verbotenen Glücksspiele besteht aus Internetpoker; die Teilnahme an anderen Glücksspielen entspricht nur ein Bruchteil dessen, was auf Poker entfällt. Zudem gibt es verschiedene praktische Argumente dafür, die Legalisierung auf Poker zu beschränken:
  • Internet Poker ist hinsichtlich der Regeln homogen, während andere Internet-Glücksspiele heterogen und deshalb schwerer zu regulieren sind.
  • Poker hat eine einfachere steuerrechtliche Struktur, da der Betreiber keine Glücksspielsteuer zahlen muss.
  • Die Begrenzung neuer zulässiger Pokerangebote minimiert die Einnahme- und Gewinnverluste der bestehenden erlaubten Glücksspielanbieter (Kannibalisierung)
  • Erlaubte Angebote von Internet-Poker können auch bei der Regulierung von illegalen nicht-virtuellen Pokerangeboten eine Rolle spielen, was bei anderen Spielen kein Thema ist.
  • Die Suchtgefahren sind im Vergleich zu anderen Casinospielen geringer.
  • Angesichts des evolutionären Charakters der niederländischen Glücksspielpolitik hat die Kommission untersucht, ob Internet-Poker durch eines oder mehrere der bestehenden gesetzlichen Regelwerke legalisiert werden könnte (z. B. die Regelwerke für bereits legalisierte Internet-Glücksspiele). Die großen nationalen Regelwerke, wie z. B. für Casinospiele, konzentrieren sich fast alle auf Monopole. Die Kommission bezweifelt, dass ein einzelner neuer Anbieter im Pokermarkt in der Lage sein wird, einen bedeutenden Marktanteil von den illegalen Betreibern abzuziehen, und betrachtet daher ein Monopol als unzureichende Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung. Das einzige landesweit bestehende System, das für eine große Zahl von Lizenzen ausgelegt ist, sind die Regelungen zu Automatenspielen. Allerdings konzentrieren sich diese auf physische Automaten an realen Orten, und werden hauptsächlich von den örtlichen Behörden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten angewendet. Sie bieten daher keine Grundlage für die Regulierung eines nicht-physischen Mediums wie des Internets.
  • Aus diesem Grund empfiehlt der Sachverständigenrat die Einrichtung eines neuen „Internet-Systems“. Dieses Regelwerk sollte ausdrücklich darauf ausgelegt sein, die gegenwärtig illegalen Pokeranbieter (zum Teil) in ein Rechtssystem einzubinden, wie dies bereits bei der Einführung der Regelungen zu Spielautomaten erfolgreich praktiziert wurde. Angesichts der Prinzipien der Glücksspielpolitik müssen die Regelungen auf einer begrenzten Zahl von Genehmigungen basieren, die für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden, und regelmäßig im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens zugeteilt werden.
  • Schließlich befasste sich der Sachverständigenrat mit dem Kampf gegen illegale Angebote. Der Rat stellte dabei fest, dass es bei der strafrechtlichen Durchsetzung Probleme gibt. Um diese Vollzugsprobleme zu vermeiden schlägt der Rat vor, schnellstmöglich eine eigene Verwaltungsinstitution einzurichten. Diese Institution muss umfangreiche verwaltungsrechtliche Befugnisse haben, wie z. B. Untersuchungs- und Sanktionierungsrechte. Diese Befugnisse sollten sowohl zur Überwachung der genehmigten Angebote als auch zum Vorgehen gegen illegale Angebote eingesetzt werden.
  • Ein weiteres wichtiges Problem ist das Vorgehen gegen illegale ausländische Anbieter. Aus diesem Grund empfiehlt der Rat, die illegalen Anbieter von ihrem niederländischen Publikum / ihren niederländischen Kunden zu trennen. Dies ist möglich, indem für die niederländischen Dienstleister (z. B. Internet Service Provider, Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und die Medien) eine Verpflichtung eingeführt und aufrecht erhalten wird, nicht mehr zur Pflege von Kontakten zwischen illegalen Anbietern und der niederländischen Öffentlichkeit beizutragen (z. B. durch Übertragung von Daten, Zahlungen oder Werbung).
  • Die Umsetzung der Bestandteile dieses Gutachtens muss auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Die obige Bewertung der bestehenden Genehmigungen bedarf keiner weiteren legislativen Maßnahmen oder Regelungen und kann sofort wirksam werden. Für die Spezialinstitution ist eine gesonderte und schnelle Einführung der jetzigen Gesetzesvorlage für die Glücksspielbehörde notwendig. Die weiteren detaillierten Befugnisse dieser Institution machen entweder eine Änderung des Glücksspielrechts notwendig oder müssen in die Gesetzesvorlage, durch die die Glücksspielbehörde eingerichtet wird, eingefügt werden oder in einer eigenen Gesetzesvorlage geregelt werden. Die anderen Elemente, wie z. B. die neuen Regelungen zum Internet und den Maßnahmen zur Trennung illegaler Anbieter von ihren niederländischen Kunden, können in jedem Fall nur in einer neuen Gesetzesvorlage geregelt werden.

Für Rückfragen zum niederländischen Glücksspielrecht steht Ihnen unser Kooperationspartner RA Justin Franssen (Amsterdam) gerne zur Verfügung: VMW Taxand · Tel. +31 20 301 66 48 · gaming@vmwtaxand.nl · www.vmwtaxand.nl

Quelle: TIME LAW NEWS 4/2010 (www.timelaw.de) Hambach & Hambach Rechtsanwälte